Samstag, 27.07.2024

Wittenberg (md). Die Fußgängerzone in der Wittenberger Altstadt soll Gäste und Wittenberger zum Bummeln und Verweilen einladen. Wichtige Vorrausetzung dafür, wie die bauliche Gestaltung und notwendige Regelungen, wurden geschaffen. Leider gibt es immer wieder Verstöße, die deutlich machen, dass es besonders Autofahrern aber auch Radfahrern nicht an einem harmonischen und respektvollen Miteinander gelegen ist.

Zu häufig werden die Regelungen missachtet und die Fußgänger in ihrer Bewegungsfreiheit gehindert. Die Akzeptanz des Anlieferverkehrs wird ausgenutzt, um private Besorgungen mit dem Auto in der Altstadt zu erledigen. Darum hat die Lutherstadt Wittenberg seit Oktober 2022 die Fußgängerzone in Bezug auf den Kfz-Verkehr verstärkt kontrolliert. Der Stadtordnungsdienst sowie die Kolleginnen des Ermittlungs- und Vollzugsdienstes führten in dieser Zeit, oft auch gemeinsam mit der Polizei, mehr als 500 Kontrollgänge in der Fußgängerzone durch. Hierbei wurden 386 Falschparker und unerlaubtes Befahren schriftlich geahndet und mit Verwarngeldern belegt.

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Sollte sich trotz stärkerer Kontrollen und Sanktionen die Situation in der Fußgängerzone nicht verändern, muss geprüft werden, welche Stellschrauben gedreht werden, um den Charakter der Fußgängerzone zu verbessern. Grundsätzlich ist das Befahren der Fußgängerzone der Lutherstadt Wittenberg nicht erlaubt. Gewerblicher Lieferverkehr und Radfahren sind rund um die Uhr gestattet. Das Befahren ist sonst nur mit einer Sondereinfahrtgenehmigung des Landkreises Wittenberg möglich, dies betrifft, z. B. Bewohner der Fußgängerzone und Teilnehmer an Hochzeiten oder Umzüge.

Bild: Für die Fußgängerzone gelten Regeln, die jedoch oft von Autofahrern und Radlern missachtet werden. Foto: W. Gorsboth

Von Redaktion