Donnerstag, 16.05.2024

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesfinanzministerium drängt auf eine rasche Vereinfachung des Steuerrechts. „Gibt es nicht mehr Mut für eine Vereinfachung und Modernisierung des Steuerrechts, wird dies bei der Handlungsfähigkeit des Staates spürbar“, sagte Finanzstaatssekretärin Katja Hessel (FDP) der „Welt“.

Ob in den Finanzämtern oder in der Steuerberatung, überall fehlten schon heute Fachkräfte. Als Ansatzpunkte für eine Entlastung nannte sie „weniger Nachweise, höhere Pauschalen, mehr Digitalisierung“. Am Donnerstag kommt erstmals die Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ im Finanzministerium zusammen – 13 Fachleute von Universitäten, der Steuergewerkschaft, vom Steuerberaterverband und dem Steuerzahlerbund, sowie aus Wirtschaftsverbänden und von Dienstleistern sollen im Auftrag des Ministeriums bis nächsten Sommer konkrete Vorschläge zur Vereinfachung des Steuerrechts erarbeiten. Dabei gibt es angeblich keine Denkverbote.

„Warum sollen zum Beispiel Steuerpflichtige die Steuerschuld künftig nicht selbst ermitteln, wie dies heute bei der Umsatzsteuer bereits geschieht?“, sagte Hessel. Dahinter steckt die Überlegung, eine personalaufwendige Bearbeitung des Großteils der Steuererklärungen durch mehr Abschreckung zu ersetzen. „Prüft jemand später die Angaben und sie waren falsch, wird es dafür dann zu sehr hohen Nachzahlungen führen“, sagte Hessel. Eine Entlastung der Verwaltung erwartet sie sich auch durch eine Änderung der Besteuerung von Renten.

„Es gibt zum Beispiel Vorschläge in der fachlichen Diskussion, dass bei den Rentnern die Steuer direkt bei der Auszahlung der Rente einbehalten wird, wie das bei Löhnen bereits jetzt geschieht“, sagte die Finanzstaatssekretärin. Müsse keine Steuererklärung mehr abgegeben werden, wäre das „eine echte Entlastung für alle Beteiligten“.

Bild: Finanzministerium (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

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Von Redaktion

Ein Gedanke zu „Finanzministerium drängt auf rasche Vereinfachung des Steuerrechts“
  1. Es wird höchste Zeit, dass die ‚Biersteuererklärung‘ kommt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Empfänger von regulären Renten diesen Aufwand haben. Die Steuer bei Entstehung zu erheben ist sehr vernünftig und sinnvoll.
    Man bräuchte dann nur noch eine Erklärung erstellen, wenn es nötig wäre, z.B. höheren Sonderausgaben im Geundheits- oder Pflegefall, bei der Absetzung von Dienstleistungen und ähnlichen Steuerminderungsfällen.
    Man lädt sich das entsprechende Formular herunter Steuernummer und Personendaten rauf, Fakten zum jeweiligen Fall eintragen. Zum Finanzamt schicken und warten was dabei rauskommt.
    Wie schön kann das Leben sein.

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