Mi.. Juni 24th, 2026

Wittenberg (md/wg). Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat in seiner Sitzung vom 10. Februar 2026 die Einführung einer Bettensteuer beschlossen. Die neue Satzung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt den bisher erhobenen Gästebeitrag für Übernachtungsgäste. Die Bettensteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Stadtgebiet der Lutherstadt Wittenberg. Sie beträgt 3,00 Euro je Person und Übernachtung. Steuerpflichtig ist der Übernachtungsgast. Die Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, die Steuer einzuziehen und an die Stadt abzuführen.

Die Erhebung erfolgt unabhängig vom Anlass der Übernachtung. Eine Unterscheidung zwischen privaten und beruflich veranlassten Aufenthalten findet nicht mehr statt. Maßgeblich für die Entstehung der Steuer ist die tatsächliche Übernachtung im Beherbergungsbetrieb. Von der Regelung betroffen sind insbesondere Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Hostels, Gasthöfe sowie weitere vergleichbare Beherbergungsbetriebe im Stadtgebiet. Bestimmte Personengruppen, z.B. Minderjährige oder Auszubildende, Studierende und Schüler bis Vollendung des 27. Lebensjahres sind von der Steuerpflicht befreit.

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Mit der Einführung der Bettensteuer wird der bisherige Gästebeitrag durch ein einheitliches und rechtssicheres Verfahren ersetzt. Die Einnahmen fließen in den allgemeinen Haushalt der Stadt. Ein individueller Anspruch auf eine Gegenleistung besteht nicht. Die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Bettensteuer bildet das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der vom Stadtrat beschlossenen Bettensteuersatzung. Der Stadtrat hat sich darüber hinaus politisch dazu bekannt, die kulturelle und touristische Infrastruktur weiterhin angemessen zu unterstützen.

Umfassende Informationen zur Bettensteuer, zu Ausnahmen sowie zu den praktischen Regelungen stellt die Lutherstadt Wittenberg in einem Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQ) auf ihrer Internetseite unter www.wittenberg.de/bettensteuer zur Verfügung. Foto: Stadt Wittenberg

Von Redaktion

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