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Wittenberg (wg). Wie reagieren Lehrkräfte, wenn Schüler antisemitische Inhalte über soziale Medien verbreiten? Was hilft, wenn extremistische Aussagen im Unterricht fallen oder Eltern Unterstützung suchen, wenn sich Kinder radikalisieren? Genau für solche Situationen bietet Sachsen-Anhalt jetzt konkrete Hilfe im Schul- und Bildungsalltag. Mit dem neuen „Wegweiser für pädagogische Fachkräfte im Umgang mit Extremismus“ stellen das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und das Ministerium für Bildung pädagogischen Fachkräften erstmals eine kompakte, praxisnahe Übersicht über Beratungs- und Unterstützungsangebote im Land zur Verfügung. Der Wegweiser bündelt Ansprechpersonen, Fortbildungsangebote und konkrete Hilfen für den Umgang mit Extremismus, Rassismus, Antisemitismus, Islamismus, Diskriminierung und Hass im Netz.

„Demokratie lebt davon, unterschiedliche Erfahrungen ernst zu nehmen und miteinander im Gespräch zu bleiben, Hass und Hetze verdienen jedoch die rote Karte“, betont Sozialministerin Petra Grimm-Benne. Bildungsminister Jan Riedel (siehe Foto) ergänzt: „Unsere Schulen sind Orte der Demokratie. Lehrkräfte dürfen, sollen und müssen Haltung zeigen, wenn es um die Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung geht. Das ist kein parteipolitisches Handeln, sondern unser gemeinsamer Auftrag.“

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Diese klare Position trifft jedoch auf eine zunehmend herausfordernde Realität, denn demokratische Grundhaltungen geraten immer mehr unter Druck und extremistische Inhalte verbreiten sich rasend schnell über Social Media, und Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter sehen sich immer häufiger mit antidemokratischen Äußerungen, Falschinformation und Radikalisierungstendenzen konfrontiert. Der Handlungsdruck im pädagogischen Alltag ist enorm. Ein Beispiel aus dem Schulalltag: In einer Klasse kursieren rechtsextreme Memes in einer Messenger-Gruppe. Lehrkräfte stehen dann oft vor vielen Fragen: Wie spreche ich das Thema an? Wo bekomme ich Unterstützung? Welche Beratungsstellen helfen der Schule oder den Eltern weiter? Der Wegweiser gibt Antworten auf diese Fragen.

Klare Orientierung für Schulen

Parallel dazu hat das Ministerium für Bildung mit seinem Erlass verbindliche Maßstäbe für politische Bildung und den Umgang mit politischen Akteuren in Schulen gesetzt. Im Zentrum stehen das Neutralitätsgebot, die Orientierung am Beutelsbacher Konsens sowie die klare Abgrenzung gegenüber menschenfeindlichen und verfassungswidrigen Positionen. „Schule ist kein wertneutraler Raum“, erklärt Minister Riedel. „Demokratiebildung bedeutet auch, die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv zu vermitteln und einzuordnen.“ Erlass und Wegweiser greifen dabei gezielt ineinander: Während der Erlass den verbindlichen Rahmen für politische Bildung und den Umgang mit politischen Akteuren setzt, liefert der Wegweiser die konkrete Unterstützung für die praktische Umsetzung im Alltag.

Neben dem neuen Wegweiser unterstützt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Fachkräfte und Träger künftig auch mit einer neuen Handreichung zur politischen Neutralität in der Kinder- und Jugendhilfe. Sie soll vor allem dort Orientierung geben, wo pädagogische Fachkräfte im Alltag immer häufiger mit politischen Konflikten, polarisierenden Aussagen oder demokratiefeindlichen Positionen konfrontiert werden.

Die Handreichung macht deutlich: Politische Neutralität bedeutet nicht, jede Position unkommentiert stehen zu lassen. Jugendzentren, Jugendclubs, Horte oder Jugendverbände sind Orte demokratischer Bildung. Junge Menschen erleben auch hier unterschiedliche Meinungen und lernen, Informationen kritisch zu hinterfragen und sich eine eigene, reflektierte Haltung zu bilden. Gleichzeitig gilt: Rassistische, antisemitische oder menschenverachtende Aussagen stehen nicht gleichwertig neben demokratischen Positionen.

Auch diese Handreichung konkretisiert unter anderem die Anwendung des Beutelsbacher Konsenses in der Kinder- und Jugendhilfe, formuliert Leitlinien für den Umgang mit kontroversen politischen Themen und grenzt zulässige politische Bildungsarbeit klar von parteipolitischer Werbung ab. Darüber hinaus enthält sie Empfehlungen für Besuche von Politikern in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Hinweise zum Umgang mit extremistischen und verfassungsfeindlichen Akteuren.

Hintergrund: Der Beutelsbacher Konsens

Der Konsens, der im Jahr 1976 auf Initiative der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg im schwäbischen Beuteslsbach erarbeitet wurde, ist seit 50 Jahren geltender Standard für den politisch-historischen Unterricht an allen Schulen. Seine drei Grundbestandteile sind Verzicht auf Überwältigung (Indoktrinationsverbot), Herstellung von Kontroversität (Kontroverses muss kontrovers dargestellt werden) und Befähigung zur demokratischen Teilhabe (eigenständiges Urteil über politische Themen). Er setzt bis heute den Orientierungsrahmen für eine demokratische und verantwortungsvolle Bildungsarbeit.

Gerade die pädagogische Bearbeitung von Antisemitismus und anderen Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit verlangt nach einer unmissverständlichen Position der Lehrkräfte. Antisemitismus ist eben kein akzeptabler Bestandteil demokratischer Diskussionskultur und ist mit einer demokratisch verfassten Zivilgesellschaft unvereinbar. Jedoch sind Sprechverbote und moralisierende Erwartungshaltungen hier nicht unbedingt hilfreich, stattdessen sollten Grenzen deutlich markiert, diese aber auch nachvollziehbar begründet werden. Foto: Ministerium für Bildung/Matthias Sasse

Von Redaktion

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