Samstag, 27.07.2024

Wittenberg (md). Die Sanierung der Wittenberger Altstadt ist eine Erfolgsgeschichte, die wesentlichen Ziele wurden erreicht. Deshalb beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2021 aufgrund des erreichten Sanierungsstandes die Aufhebung der Sanierungssatzung für das circa 85 Hektar große Gebiet. Für die Aufwertung des Umfeldes muss in einem Sanierungsgebiet bekanntlich bezahlt werden: So ist die Gemeinde mit Abschluss der Sanierungsmaßnahmen laut Baugesetzbuch zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen verpflichtet.

Circa 77% der Grundstückseigentümer haben seit 2013 vom Angebot der Lutherstadt Wittenberg zur vorzeitigen, freiwilligen Ablösung der Ausgleichsbeträge durch Abschluss einer Vereinbarung Gebrauch gemacht. Auf diesem Wege konnten circa 3,3 Millionen Euro eingenommen und in die Sanierungsmaßnahme investiert werden.

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Gemäß § 154 des Baugesetzbuches ist die Gemeinde nach Abschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme verpflichtet, vom Eigentümer eines Grundstücks, das in einem im umfassenden Verfahren festgelegten Sanierungsgebiet gelegen ist, einen Ausgleichsbetrag zu erheben. Hierzu werden die Ausgleichsbeträge von Grundstückseigentümern, die nicht von der Möglichkeit der vorzeitigen freiwilligen Ablöse Gebrauch gemacht haben, nun nach Aufhebung der Sanierungssatzung per Bescheid erhoben.

Die Stadtverwaltung informiert nachfolgend über den Verfahrensablauf: Durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte Sachsen-Anhalt wurde eine Bodenrichtwertkarte am 11. September 2019 mit Festlegung von Anfangs- und Endwerten für Grundstücke im ehemaligen Sanierungsgebiet „Altstadt Wittenberg“ erarbeitet. Diese bildet die Grundlage für die Ermittlung des von den Eigentümern zu entrichtenden Ausgleichsbetrages.

Innerhalb der nächsten Monate werden die betroffenen Grundstückseigentümer ein Schreiben der Stadtverwaltung erhalten, in welchem die rechtlichen Grundlagen zur Erhebung des Ausgleichsbetrages erläutert werden, über die Höhe des zu entrichtenden Ausgleichsbetrages informiert und darüber hinaus Gelegenheit zur Anhörung gegeben wird. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Schreiben noch nicht um einen Bescheid handelt. Bei Fragen haben die Bürger die Möglichkeit, sich innerhalb von vier Wochen mit der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtentwicklung, in Verbindung zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Frist werden die Bescheide versandt.

Die eingenommenen Ausgleichbeträge werden zur Umsetzung von neuen Maßnahmen, wie zum Beispiel der Neugestaltung der Außenanlagen der Stadtbibliothek sowie der Kanal- und Rohrsanierung der Schlosswiese, eingesetzt.

Bild: Nach 30 Jahren intensiver Sanierungsmaßnahmen präsentiert sich Wittenbergs Altstadt als Schmuckstück. Foto: Wolfgang Gorsboth

Von Redaktion