Wittenberg (md/aw). Lutherstadt Wittenberg – In seiner Sitzung am 18. Juni 2025 hat der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg nach intensiver Diskussion eine rückwirkende Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze zum 1. Januar 2025 abgelehnt. Damit bleiben die bereits im Dezember 2024 beschlossenen Hebesätze für die Grundsteuer A und B weiterhin in Kraft.
Hintergrund der Debatte war die bundesweite Grundsteuerreform, die zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist. Bereits Ende 2024 hatte sich der Stadtrat mit der neuen Berechnungsgrundlage befasst und war damals einem Antrag der CDU/FDP-Fraktion gefolgt, der auf eine Entlastung der Eigentümerinnen und Eigentümer zielte.
Da zu diesem Zeitpunkt jedoch noch keine vollständigen Messbescheide des Finanzamts vorlagen, wurde eine spätere Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Hebesätze beschlossen. Inzwischen liegen über 99 Prozent der relevanten Bescheide vor, sodass die Verwaltung nun eine aufkommensneutrale Anpassung vorgeschlagen hatte. Ziel war es, trotz neuer Berechnungsgrundlage insgesamt ähnlich hohe Einnahmen wie vor der Reform zu erzielen.
Mit der Entscheidung des Stadtrates bleibt es jedoch bei den bestehenden Hebesätzen: Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen): 322 Prozent und Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke): 470 Prozent
Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf den städtischen Haushalt: Rund 700.000 Euro an erwarteten Einnahmen aus der Grundsteuer fehlen nun in diesem Jahr. Dabei ist die Grundsteuer eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen. Sie finanziert zentrale Aufgaben der Stadt – von Schulen und Kitas über Feuerwehr und Straßensanierung bis hin zu Spielplätzen und Kulturangeboten.
Ob und wann eine erneute Diskussion über die Hebesätze stattfindet, bleibt offen. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform und zur aktuellen Regelung finden Interessierte unter www.wittenberg.de/grundsteuern.

