Samstag, 19.07.2025

Wittenberg (md/wg). Der Landkreis Wittenberg hat am 29. April 2025 die Allgemeinverfügung vom 29. März 2025 zur Bekämpfung der Aviären Influenza (Geflügelpest) aufgehoben. Die damit verbundenen seuchenrechtlichen Maßnahmen treten zum 30. April 2025 außer Kraft.

Am 28. März 2025 wurde in einem Geflügelbestand in Kemberg im Ortsteil Gaditz ein Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest amtlich festgestellt. Zum Schutz weiterer Bestände richtete der Landkreis eine Schutzzone und eine Überwachungszone ein. Die betroffenen Tiere wurden am 29. März 2025 tierschutzgerecht getötet und fachgerecht beseitigt.

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Bis zum 11. April 2025 wurden alle Geflügelhaltungen in der Schutzzone tierärztlich untersucht – ohne Nachweis weiterer Infektionen. Auch bei Wildvögeln wurde in der Zwischenzeit kein Vogelgrippevirus nachgewiesen. Daher kann die Allgemeinverfügung nun vollständig aufgehoben werden. Auf dem betreffenden Hof in Gaditz werden jetzt die abschließenden Desinfektionsmaßnahmen unter Aufsicht des Amtstierarztes beendet.

Ab dem 30. April 2025 gelten also keine seuchenrechtlichen Einschränkungen mehr. Geflügelhalterinnen und -halter im betroffenen Gebiet müssen keine zusätzlichen Maßnahmen mehr einhalten. Die Kreisverwaltung dankt allen Beteiligten für ihre Unterstützung und die konsequente Mitwirkung an der Eindämmung der Tierseuche. Foto: Adobe Stock

Von Redaktion