Wittenberg (md). Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens zum 2. Februar 2025 ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Wahlberechtigte Wittenbergerinnen und Wittenberger haben ab sofort die Möglichkeit, Briefwahl für die Bundestagswahl zu beantragen. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung einscannen, abgefragte Daten eingeben und Formular absenden; Online-Formular auf www.wittenberg.de ausfüllen und absenden; Formular auf der Rückseite der jeweiligen Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und per Post an Lutherstadt Wittenberg versenden oder persönlich im Rathaus abgeben; E-Mail an briefwahl@wittenberg.de senden, versehen mit den erforderliche Angaben: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggf. abweichende Versandanschrift.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Die Online-Beantragung der Wahlscheine ist bis zum 18. Februar 2025 möglich. Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragen oder abholen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten (Eintragung des Bevollmächtigten im Wahlscheinantrag). Die damit beantragten Briefwahlunterlagen werden dann ab der 7. Kalenderwoche postalisch zugestellt.
Darüber hinaus wird vom 13. bis 21. Februar 2025 im Neuen Rathaus, Aufenthaltsraum (im Keller), ein Briefwahlbüro eingerichtet. Dort besteht die Möglichkeit, gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Personalausweises oder Reisepasses die Briefwahlunterlagen zu erhalten und sofort zu wählen. Öffnungszeiten des Briefwahlbüros: Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr – 18:00 Uhr, Freitag: 8:00 Uhr – 15:00 Uhr, Samstag, 15. Februar 2025: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr.
Am Freitag, dem 21. Februar 2025, ist eine Beantragung der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro bis 15:00 Uhr möglich, danach nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung. Es ist darauf zu achten, die zugestellten Briefwahlunterlagen rechtzeitig zur Post zu geben, damit diese bis zum Wahltag am 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr bei der Lutherstadt Wittenberg eintreffen. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen können bei der Wahl nicht berücksichtigt werden. Foto: Adobe Stock