Wittenberg (md). Der Verwarn- und Bußgeldkatalog dient der transparenten Veranschaulichung, welche Ordnungswidrigkeiten in der Lutherstadt Wittenberg wie hoch geahndet werden können. Die Stadtverwaltung möchte dadurch die Bürger sensibilisieren und präventiv entgegenwirken, dass Ordnungswidrigkeiten begangen werden.
Im Form eines kompaktes Flyers sind diverse Verstöße, darunter aus der Gefahrenabwehrverordnung, der Hundesteuersatzung, der Straßenreinigungssatzung oder der Grünanlagensatzung, aufgelistet sowie die dazugehörigen Verwarn- und Bußgeldbeträge. Als verwaltungsinterne Richtlinie für die Bemessung der Höhe des Verwarn- und Bußgeldes dient dieser Katalog der Gleichbehandlung wiederkehrender und gleichgelagerter Tatbestände von Ordnungswidrigkeiten. Erhöhungen sind jedoch im Einzelfall möglich.
Laut Grünanlagensatzung kostet zum Beispiel das Besteigen von Bäumen und Bauwerken 30 Euro, das Nächtigen in Grünanlagen 50 Euro und das Errichten von offenen Feuerstellen 75 Euro. Wer auf Kinderspielplätzen beim Rauchen oder beim Konsumieren alkoholhaltiger Getränke erwischt wird, zahlt jeweils 75 Euro. Wer der Straßenreinigungspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommt, wird mit 20 Euro zur Kasse gebeten. Wer Schnee, Schnee- und Eisglätte nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, zahlt 50 Euro. Wer öffentliche Straßen mit Bauschutt oder Sperrmüll verunreinigt, wird mit 300 Euro sanktioniert und die Vermüllung durch eine weggeworfene Zigarettenkippe oder ein Kaugummi, durch Speisen- oder Getränkeverpackungen wird mit 25 Euro geahndet.
Wer auf Straßenlaternen, Lichtmasten, Ampeln oder Verkehrzeichen klettert bzw. oberirdische Anlagenteile oder Gebäude betritt, die der Wasser- oder Energieversorgung dienen, zahlt laut Gefahrenabwehrverordnung ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro. Lärm während der Ruhezeiten, etwa durch laute Musik, kostet 40 Euro, wer seinen Hund während der Ruhezeiten nicht am lauten Bellen oder Heulen hindert, ist mit 35 Euro dabei. Mit 100 Euro teurer ist das Betreten von Kinderspielplätzen mit Tieren und für das Füttern wildlebender Tiere werden 75 Euro fällig. Wer umzieht, hat zwei Wochen Zeit, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Wer diese Frist um drei bis sechs Monate überschreitet, zahlt 20 Euro, bei sechs bis 12 Monaten sind 40 Euro fällig und bei Fristüberschreitungen darüber hinaus kassiert die Stadt laut Bundesmeldegesetz 55 Euro.
Hinweis
Der Verwarn- und Bußgeldkatalog kann unter www.wittenberg.de eingesehen werden bzw. ist im Bürgerbüro im Neuen Rathaus erhältlich.
Bild: Im Bürgerbüro im Neuen Rathaus ist die 2. Auflage des Verwarn- und Bußgeldkatalogs als kompakter Flyer erhältlich. Foto: Wolfgang Gorsboth