Wörlitz (aw). Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Kulturstiftung Dessau-Wörlitz beschlossen und bringt ihn in den Landtag Sachsen-Anhalts ein. Damit erhält die Stiftung erstmals eine gesetzliche Grundlage, die ihrer Bedeutung als UNESCO-Welterbe gerecht wird.
Das neue Gesetz aktualisiert und konkretisiert die Aufgaben der Stiftung, insbesondere im Zusammenhang mit der UNESCO-Welterbekonvention. Auch die Zusammensetzung des Kuratoriums wird neu geregelt. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Übertragung bislang landeseigener Liegenschaften an die Stiftung. Dazu gehört unter anderem die Kirche Großkühnau, die an das Stiftungsgebiet grenzt und eine wichtige Rolle im Gartenreich spielt.
Die Stiftungsgremien werden neu aufgestellt. Künftig werden zwei Abgeordnete des Landtags mit Stimmrecht in das Kuratorium entsandt.
Kulturminister Rainer Robra betont die Bedeutung der Stiftung für Sachsen-Anhalt. Das Gartenreich Dessau-Wörlitz, seit 25 Jahren UNESCO-Welterbe, zieht jedes Jahr Besucher aus aller Welt an. Mit dem Gesetz werde ein langjähriger Prozess der Liegenschaftsübertragung abgeschlossen und eine stabile Grundlage für die Zukunft geschaffen.