Wittenberg (wg). Online-Anträge stellen, Behördengänge vom Laptop aus erledigen: Das und vieles mehr müssen Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern möglich machen, denn so schreibt es das 2017 beschlossene Onlinezugangsgesetz (OZG) vor. Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, Verwaltungsleistungen vollständig digital anzubieten, dabei geht es um drei Ziele: Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit, Modernisierung der Verwaltung und Steigerung der Effizienz.
Bei der Umsetzung kommt vor allem den Kommunen eine Schlüsselrolle zu, denn Bürger und Unternehmen benötigen Verwaltungsdienstleistungen dort, wo das Leben stattfindet – in den Städten und Gemeinden. Dabei gilt es, digitale Serviceleistungen nicht nur bereitzustellen, sondern sie so zu gestalten, dass jeder sie auf einfache Weise nutzen kann. „Wir sehen trotz der großen Herausforderungen die Digitalisierung als Chance, eine moderne und bürgernahe Verwaltung zu schaffen“, erklärt Oberbürgermeister Torsten Zugehör. Um den digitalen Wandel erfolgreich zu gestalten, werde man den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen.
Seit Januar 2020 arbeitet die Wittenberger Stadtverwaltung an der Umsetzung des OZG, durch das OZG-Änderungsgesetz von Juli 2024 wurden einige organisatorische und rechtliche Anforderungen noch einmal präzisiert, dies betrifft zum Beispiel einheitliche Nutzerkonten wie die BundID: Diese soll als zentrale, digitale Identität der Bürger dienen und die Grundlage für eine medienbruchfreie Kommunikation mit der Verwaltung bilden. „Die Einführung der BundID markiert einen zentralen Meilenstein, aber sie geht einher mit Herausforderungen“, erklärt Frank Scholz, kommissarischer Leiter des Fachbereichs Bürger und Service.
Diese Herausforderungen beträfen unter anderem Datenschutz, IT-Sicherheit und intuitive Bedienbarkeit, dazu müssten hochkomplexe technische Systeme entwickelt und fortlaufend optimiert werden. Als zentrales Nutzerkonto bilde die BundID das Rückgrat vieler digitaler Dienstleistungen, ihre Einbindung in bestehende Systeme sei technisch anspruchsvoll und setze eine enge Zusammenarbeit mit IT-Diensten auf Landes- und Bundesebene voraus. Dazu kommen rechtliche Probleme: OZG-Regelungen müssen mit bestehenden Gesetzen und Verwaltungsstrukturen in Einklang gebracht werden. Überdies erfordert die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen umfangreiche Abstimmungsprozesse, zum Beispiel bei der Festlegung gemeinsamer Standards.
In der Wittenberger Stadtverwaltung wurden bereits Online-Dienste umgesetzt: Anträge auf Wohngeld bzw. Mietzuschuss können komplett online gestellt werden; die Hundesteuer kann digital an-, um- und abgemeldet werden; Bürger können über den Mängelmelder Probleme wie defekte Straßenbeleuchtung anzeigen; Termine können flexibel und einfach online gebucht werden; für Praktika können sich Schüler und Studenten online in der Stadtverwaltung bewerben; über Online-Tools können sich Bürger direkt an städtischen Umfragen wie zur Grünflächen-Strategie der Stadt beteiligen.
Für 2025 sind weitere Online-Dienste in Planung: So zur An-, Um- und Abmeldung von Gewerbe; das Anzeigen von Geburt, Ehe und Tod beim Standesamt; die Erneuerung abgelaufener Personalausweise; allgemeine Anträge wie zur Sondernutzung, im Zuge der Gewerbeordnung und zu verkehrsrechtlichen Anordnungen.
Die BundID: kostenloses, digitales Benutzerkonto
Die BundID ermöglicht Bürgern einen sicheren Zugang zu Online-Verwaltungsdiensten – schnell, sicher und bequem von zu Hause aus, ohne Papier und Behördengang. Für die BundID können sich Interessierte unter www.id.bund.de registrieren. Für die erforderliche Identifizierung stehen drei Möglichkeiten zur Auswahl: Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion mit Hilfe des Smartphones oder eines Kartenlesegerätes; ELSTER-Zertifikat/Zugangsdaten aus dem Steuerportal ELSTER verwenden; Erstellen eines Kontos mit Benutzername und Passwort, mit dieser Variante stehen aber nur eingeschränkte Funktionen zur Verfügung.


