Wittenberg (md/aw). Die Lutherstadt Wittenberg hat gemeinsam mit dem Tierheim Wittenberg über die gesetzliche Kennzeichnungs- und Meldepflicht für Hunde informiert. Bei einem Pressegespräch am Dienstag im Tierheim erläuterten Bürgermeister André Seidig, Tierheimleiterin Catrin Rhode sowie Vertreter des Ordnungsamtes, warum Mikrochip und Registrierung entscheidend sind, um entlaufene Hunde schnell zu ihren Haltern zurückzubringen.
Nach Angaben der Stadt genügt oft ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, damit ein Hund entläuft. Neben der eigenen Suche sollten Halter in diesem Fall das Ordnungsamt, das Tierheim und die Polizei informieren. Ist ein Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet und ordnungsgemäß registriert, kann der Halter über die ausgelesene Chipnummer meist rasch ermittelt werden.
In Sachsen-Anhalt müssen Hunde spätestens sechs Monate nach der Geburt mit einem elektronisch lesbaren Mikrochip gekennzeichnet werden. Zudem ist die Anmeldung bei der zuständigen Kommune gesetzlich vorgeschrieben. Erst dadurch erfolgt die Eintragung in das Hunderegister des Landes und eine eindeutige Zuordnung von Tier und Halter. Nach Angaben der Stadt sind in Wittenberg derzeit rund 3500 Hunde angemeldet.
Tierheimleiterin Catrin Rhode wies darauf hin, dass Fundhunde trotz vorhandenen Mikrochips häufig nicht sofort ihren Besitzern zugeordnet werden können, weil eine Registrierung fehlt oder Kontaktdaten nicht aktuell sind. Eine vollständige Registrierung verkürze die Rückführung und erspare den Tieren unnötigen Stress.
Zum Abschluss des Termins demonstrierten Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes an einem Hund des Tierheims das Auslesen eines Mikrochips. Die Stadt empfiehlt ergänzend zur gesetzlichen Anmeldung eine freiwillige Registrierung bei Haustierregistern wie FINDEFIX oder TASSO. Diese erleichtere die Suche nach entlaufenen Tieren, ersetze jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung im Hunderegister.
Foto: stadtverwaltung


