Freitag, 28.11.2025

Schutzmaßnahmen bleiben bestehen

Wittenberg (aw). Nach dem Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Wittenberg sind die Maßnahmen im betroffenen Betrieb bei Gaditz am vergangenen Wochenende (29./30. März 2025) abgeschlossen worden. Wie die Kreisverwaltung Wittenberg mitteilte, mussten dort insgesamt 28.237 Hühner und Hähne getötet werden, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Die Tötung der Tiere erfolgte stressfrei, im Anschluss wurden sie ordnungsgemäß entsorgt. Die Ställe wurden bereits einer ersten Desinfektion unterzogen, die nun 24 Stunden ruhen musste.

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In den kommenden Wochen werden die Ställe vollständig gereinigt und abschließend erneut desinfiziert. Der anfallende Mist wird in speziellen Lagen aufbereitet und für 42 Tage abgedeckt, bevor er als Dünger genutzt werden kann.

Wie die Kreisverwaltung weiter mitteilt, beginnen ab Mittwoch die Kontrollen der Geflügelhaltungen in der 3-Kilometer-Schutzzone um den betroffenen Betrieb. Die Halter werden telefonisch kontaktiert und können auch selbst Terminvorschläge per E-Mail einreichen. Die Kontrollen dauern etwa eine Stunde und werden von amtlichen Tierärzten durchgeführt. In der Überwachungszone werden stichprobenartige Kontrollen vorgenommen.

Die bestehenden Schutzmaßnahmen bleiben weiterhin bestehen. Der Verkauf und die Weitergabe von Geflügel, Eiern, Geflügelfleisch sowie Mist und Einstreu sind verboten. Die Stallpflicht bleibt mindestens 30 Tage bestehen. Das bedeutet, dass Geflügel nur in geschlossenen Ställen oder geschützten Volieren gehalten werden darf, um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden. Halter sind zudem verpflichtet, ihre Tiere täglich auf Krankheitssymptome zu überprüfen. Auffälligkeiten müssen unverzüglich gemeldet werden.

Laut Kreisverwaltung sind Verstöße gegen die Meldepflicht oder die Stallpflicht keine Bagatelle. Wer falsche Angaben zu seiner Geflügelhaltung macht, muss mit Bußgeldern rechnen und kann im Falle eines Seuchenausbruchs sogar schadensersatzpflichtig werden.

Die Maßnahmen gelten vorerst für mindestens 30 Tage. Über eine mögliche Aufhebung wird die Kreisverwaltung rechtzeitig informieren.

Foto: Landkreis Wittenberg/Baumbach

Von Redaktion