Freitag, 30.01.2026

Wittenberg (md/aw). will ihre Sportstätten zukunftsfähig machen. In einer Sondersitzung am 28. Januar 2026 hat der Stadtrat beschlossen, Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ für zwei Vorhaben zu beantragen: den Ersatzneubau einer Mehrzweckhalle im Ortsteil Pratau sowie die Teilsanierung der Stadthalle.

Die Sondersitzung war erforderlich, da dem Förderantrag bis zum 31. Januar ein Ratsbeschluss beigefügt werden musste. Die nächste reguläre Stadtratssitzung am 10. Februar wäre für eine fristgerechte Antragstellung zu spät gewesen.

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Ersatzneubau für Pratau

In Pratau wird derzeit ein ehemaliger Gaststättensaal als Turnhalle genutzt. Das Gebäude erfüllt weder die baulichen noch die funktionalen Anforderungen an eine moderne Sporthalle. Eine Sanierung gilt als unwirtschaftlich. Die Stadtverwaltung spricht sich daher für einen Ersatzneubau aus.

Die neue Mehrzweckhalle soll auf dem Gelände der früheren Grundschule entstehen, direkt neben der heutigen Grundschule „Katharina von Bora“. Geplant ist eine energieeffiziente, barrierefreie Halle, die sowohl für den Schul- und Vereinssport als auch für Veranstaltungen genutzt werden kann. Ergänzt werden soll das Projekt durch neue Außensportanlagen, darunter eine 60 Meter lange Tartanbahn, eine Weitsprunganlage und ein eingezäunter Bolzplatz.

Sanierung der Stadthalle vorgesehen

Auch die Stadthalle, die seit ihrer Eröffnung 1975 für Schul-, Vereins- und Wettkampfsport genutzt wird, soll modernisiert werden. Nach rund 50 Jahren Betrieb besteht Sanierungsbedarf, insbesondere im energetischen Bereich. Geplant sind die Abdichtung und energetische Erneuerung des Hallendachs, eine Wärmedämmfassade an den Längswänden sowie der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Zudem sollen die Brandmeldeanlage modernisiert und beschädigte Verglasungen ausgetauscht werden.

Zweistufiges Förderverfahren

Das Bundesprogramm sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Zunächst reicht die Stadt Projektskizzen ein, über die der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entscheidet. Bei positiver Auswahl kann anschließend der eigentliche Förderantrag gestellt werden. Der geplante Umsetzungszeitraum für beide Maßnahmen ist zwischen 2027 bis 2023 vorgesehen.

Foto: Stadtverwaltung

Von Redaktion