Samstag, 18.10.2025

Wittenberg (md/wg). Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat in seiner 4. Sitzung am 18. Dezember 2024 die Neufassung der Hebesatzsatzung für die Grundsteuer A und B beschlossen. Mit seiner Entscheidung folgte der Stadtrat jedoch nicht dem Vorschlag der Verwaltung, sondern einem Antrag der CDU/FDP-Fraktion.

Im Rahmen der Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 bundesweit in Kraft tritt, werden alle Grundstücke und landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland neu bewertet. Die bisherige Bewertungsgrundlage des Grundbesitzes ist veraltet und wird daher aktualisiert. Dabei werden – auch im Vergleich zum Vorschlag der Verwaltung – folgende Änderungen vorgenommen: Der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) wird nicht, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, von derzeit 322 auf 481 Punkte angehoben, sondern bleibt bei 322 Punkten. Der Hebesatz für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) wird nicht, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, von derzeit 395 auf 454 Punkte, sondern auf 470 Punkte angehoben.

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Die Grundsteuerbescheide der Lutherstadt Wittenberg werden zu Beginn des neuen Jahres an die Eigentümerinnen und Eigentümer verschickt. Das Finanzamt informierte bereits vorab per Bescheid über den neuen Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag. Die erste gesetzliche Fälligkeit liegt auf dem 15. Februar 2025. Aufgrund der noch nicht abschließend erbrachten Messbeträge durch das Finanzamt kann das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer im Jahr 2025 noch nicht endgültig ermittelt werden. Aus diesem Grund wird die Entwicklung des Grundsteueraufkommens sowie der Eingang weiterer Grundsteuermessbeträge regelmäßig durch die Stadtverwaltung analysiert. Sollte es erforderlich sein, könnte noch im Jahr 2025 eine erneute Anpassung der Hebesätze erfolgen.

Die Grundsteuer ist die drittgrößte Steuerquelle der Gemeinden. Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vor Ort und können flexibel eingesetzt werden. Mit der Grundsteuer werden Schulen, Kitas, Feuerwehren, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert. Das, was eine Gemeinde lebenswert macht, könnte ohne die Grundsteuer nicht finanziert werden. Weiterführender Link: www.wittenberg.de/grundsteuern. Foto: Adobe Stock

Von Redaktion