Annaburg (md). Bei fünf Lachmöwen aus dem Landkreis Wittenberg wurde am 26. April 2023 durch das Landesamt für Verbraucherschutz der Erreger der Klassischen Geflügelpest (Vogelgrippe), das Aviäre Influenzavirus A vom Subtyp H5, nachgewiesen. Die Möwen wurden am 24. April im Annaburger Ortsteil Prettin aufgefunden und zur Untersuchung eingeschickt. An einem See in der Nähe von Prettin wurden zahlreiche verendete Möwen vorgefunden. Die Tierkörper wurden am 27. April eingesammelt und unschädlich beseitigt.
Aviäre Influenza (AI) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Eine Infektion mit hochpathogenen AI-Viren, auch Geflügelpest genannt, führt bei Vögeln oft zu schweren Krankheitsbildern mit stark erhöhten Todesfällen. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, infizierte Geflügelbestände müssen getötet werden. Derzeit gibt es in Deutschland und Europa zahlreiche Infektionen von Wildvögeln und Geflügel mit dem AI vom Subtyp H5 N1. In Deutschland wurden diese Influenzaviren auch bei verendeten Füchsen nachgewiesen. Für den Menschen ist diese Virusvariante nach derzeitiger Einschätzung nicht gefährlich.
Aufgrund des Nachweises stellt der Landkreis Wittenberg den Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich fest. Es wird eine Aufstallungszone mit den Ortsteilen Prettin, Axien, Gehmen, Hohndorf und Labrun der Stadt Annaburg festgelegt. In dieser Aufstallungszone gilt ab Freitag, dem 28. April 2023 eine Stallpflicht für Geflügel und ein Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen. Geflügelhalter im gesamten Landkreis müssen Schutzmaßnahmen für ihre Geflügelbestände einhalten.
Der Nachweis des Geflügelpesterregers bei fünf Möwen sowie die zahlreichen Verendungen von Möwen bestätigen das hohe Eintragsrisiko in Nutzgeflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel. Alle Geflügelhalter im Landkreis werden aufgefordert, Schutzmaßnahmen gegen den Eintrag der Geflügelpest in ihren Beständen weiterhin konsequent umzusetzen sowie gehäufte Verendungen oder Minderungen der Legeleistung unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz anzuzeigen.
Der Landkreis appelliert: Schützen Sie ihr Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln. Füttern Sie Geflügel nur in geschützten Stallbereichen, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben. Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf. Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder Ausläufen gegen unbefugten Zutritt. Halten Sie betriebsfremde Personen und andere Haustiere (z. B. Hunde, Katzen) von den Ställen fern.
Hinweis
Funde von verendeten Wildvögeln sollten dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet werden. Verendete Wildvögel sollten nicht berührt werden, auch wenn das Risiko einer Übertragung der aktuellen Influenzaviren von Wildvögeln auf den Menschen nach wie vor als gering eingestuft wird. Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist für Meldungen erreichbar unter Telefon: 03491/806-1904, -1906, -1907, Fax: 03491/806-1990, E-Mail: veterinaeramt@landkreis-wittenberg.de sowie außerhalb der Dienstzeiten über die Integrierte Leitstelle: 03491/806-3112.
Bild: Die Kreisverwaltung Wittenberg hat für einige Ortsteile von Annaburg eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet, diese gilt ab Freitag, dem 28. April 2023. Foto: Archiv