Samstag, 18.10.2025
Polizeimeldungen

Wittenberg (md). Am 4. März 2023, gegen 11:20 Uhr, wurde der Polizei der Diebstahl einer Geldbörse angezeigt. Eine Kundin hatte während des Einkaufes ihre Handtasche unbeaufsichtigt am Einkaufswagen hängen lassen. Diesen Umstand nutzte unbekannte Täterschaft und entnahm die Geldbörse, in welcher sich eine geringe Menge Bargeld, eine EC Karte und persönliche Dokumente befanden.

Kurze Zeit später kam es zu einem ähnlich gelagerten Diebstahl im gleichen Einkaufsmarkt. Auch hier hatte eine Kundin ihre Geldbörse unbeaufsichtigt im Einkaufswagen zurückgelassen. Auch diese Geldbörse wurde entwendet, wodurch der Kundin ein Schaden von ca. 150 Euro entstand. Es wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Am 5. März 2023, gegen 9:00 Uhr, wurde der Polizei der Diebstahl zweier Kennzeichentafeln angezeigt. Demnach parkte der Anzeigenerstatter seinen Pkw ordnungsgemäß in der Goethestraße in Wittenberg. Am heutigen Morgen musste er feststellen, dass unbekannte Täterschaft beide Kennzeichentafeln entwendete. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Am 4. März 2023 kontrollierten die Beamten des Polizeireviers Wittenberg um 23:20 Uhr einen 50-jährigen VW Fahrer in Reuden. Während der Kontrolle konnten die Beamten Alkoholgeruch wahrnehmen, ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht und ergab 0,57 Promille. Der Fahrzeugführer wurde anschließend im Polizeirevier Wittenberg einer beweissicheren Atemalkoholmessung unterzogen und es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleitet.

Am 5. März 2023, gegen 9:00 Uhr, kontrollierten die Beamten des Polizeireviers Wittenberg einen 35-jährigen Mann, welcher mit seinem E-Scooter in der Dr.- Behring-Straße unterwegs war. Hierbei wurde festgestellt, dass sein Fahrzeug nicht mehr versichert war und der Mann unter Alkoholeinfluss stand. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab 0,72 Promille. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt und eine beweissichere Atemalkoholmessung auf dem Polizeirevier in Wittenberg durchgeführt. Ihn erwarten nun ein Strafverfahren aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes und ein empfindliches Bußgeld.

Von Redaktion