Wittenberg (md). Licht aus, Heizung runter: Auch die Lutherstadt Wittenberg muss aufgrund der steigenden Kosten und mit Blick auf den im Winter drohenden Energiemangel sparen. Jede eingesparte Kilowattstunde ist eine Vorsorge für die kalten Monate. Einige Vorschläge werden auch sichtbare Auswirkungen haben, wenn etwa die Außenbeleuchtung repräsentativer Gebäude nachts abgeschaltet wird. Jeder Beitrag zählt!
Oberbürgermeister Torsten Zugehör verständigte sich im Rahmen der wöchentlich stattfindenden Dienstberatung mit den Fachbereichsleitern der Stadtverwaltung sowie Bürgermeister André Seidig darauf, die Forderungen der Kurzfristenergiesicherungsverordnung (EnSikuV), welche am 24. August 2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, wie folgt in den Gebäuden der Wittenberger Stadtverwaltung umzusetzen:
* Beheizungsverbot von Gemeinschaftsflächen, auf denen sich Personen nur kurzweilig befinden , z.B. Treppenhäuser, Flure, Toiletten, Küchen (Ausnahmen: Archive und Kitas);
* Höchsttemperatur von Arbeitsräumen: Büroräume: 19°C, Grundschulen: 20°C, Kitas: 21°C, Sportstätten: 15°C;
* dezentrale Trinkwassser-Erwärmungsanlagen abschalten, z.B. Durchlauferhitzer, Warmwasser-Speicher, außerdem sollen die Warmwassertemperaturen auf das hygienisch notwendige Niveau beschränket werden;
* Außenbeleuchtung öffentlicher Gebäude deaktivieren, z.B. Kirchen (Ausnahmen: Sicherheit- und Notbeleuchtung).
Darüber hinaus befinden sich bereits folgende Energiesparmaßnahmen im öffentlichen Raum in der Umsetzung:
* Verringerung der Beleuchtungsleistung auf öffentlichen Parkplätzen;
* Umstellung auf LED-Beleuchtung im Neuen Rathaus, z.B. Büros, Flure, Teeküchen und Toiletten;
* Umstellung auf LED-Beleuchtung in der Stadthalle ab voraussichtlich Oktober 2022;
* Erhöhung der Temperatur klimatisierter Räume im Zeughaus und Ratsarchiv von 21°C auf 22°C, damit wird der Aufwand für die Klimatisierung reduziert;
* Anpassung der Beleuchtung an Nutzung und Besuch der Ausstellungsflächen im Zeughaus;
* Optimierung der Heizungseinstellungen und Kesselvorlauftemperaturen.
Weiterhin wurden auch Einsparmaßnahmen gesammelt, die noch geprüft bzw. recherchiert werden müssen und für die eine Entscheidung noch aussteht:
* Reduzierung der Betriebszeit der Parkplatzbeleuchtung am Neuen Rathaus von 20 auf 4 Uhr;
* Erneuerung der Lichtsteuerung im Neuen Rathaus zur gezielten Steuerung einzelner Lampen;
* Einsatz von Photovoltaikanlagen für den kommunalen Eigenbedarf, z.B. auf dem Neuen Rathaus, dazu sind vorherige statische Berechnung sowie Bemessung notwendig;
* Umstellung von Gas auf Fernwärme im Neuen Rathaus, dies bedarf zuvor einer Wirtschaftlichkeitsberechnung;
* Deaktivierung der zentralen Trinkwassererwärmung in Turnhallen und Sportvereinshäusern in Abstimmung mit dem Landkreis zwecks einheitlichen Vorgehens.
Bild: Auch die Stadtverwaltung muss Energie einsparen: So werden im Neuen Rathaus zum Beispiel die Raumtemperaturen gesenkt. Foto: Archiv