Wittenberg (md). Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Lutherstadt Wittenberg insgesamt 23 Schöffen und Ersatzschöffen, welche am Amtsgericht Wittenberg und Landgericht Dessau-Roßlau als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.
Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt jedoch nicht erforderlich.
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Wer kann sich bewerben?
Gesucht werden Bewerber, welche in der Lutherstadt Wittenberg wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Ausgeschlossen ist, wer infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Übernahme und Ausübung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder gegen den ein Ermittlungsverfahren läuft, welches den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann, wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist sowie wer die freiheitliche demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung ablehnt oder bekämpft.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, wie bspw. Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Des Weiteren wird nicht zum Schöffenamt vorgeschlagen, wer aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet ist, in Vermögensverfall geraten ist, gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nicht geeignet ist. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden §§ 31 ff Gerichtsverfassungsgesetz in Verbindung mit § 44a Deutsches Richtergesetz.
Bewerbung und weitere Infos:
Interessenten senden ein ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular bis zum 14. April 2023 an folgende Adresse: Lutherstadt Wittenberg, Fachbereich Bürger und Service, Statistik und Wahlen, Lutherstraße 56 in 06886 Lutherstadt Wittenberg. Das Bewerbungsformular ist unter www.wittenberg.de oder www.schoeffenwahl2023.de zu finden sowie im Bürgerbüro erhältlich. Für Rückfragen zur Schöffenwahl steht der Bereich Statistik und Wahlen unter der Rufnummer 03491/ 421 91-820 oder E-Mailadresse statistik.wahlen@wittenberg.de gern zur Verfügung.
Weitere Informationen über die Bedeutung und zu den Voraussetzungen für die Übernahme und Ausübung eines Schöffenamtes können unter https://mj.sachsen-anhalt.de/service/broschueren/die-justiz/schoeffen eingesehen werden.
Bild: Für die Schöffenwahl sucht die Stadt Wittenberg verantwortungsbewusste Menschen. Foto: AdobeStock

