Wittenberg (md). Der Oberbürgermeister der Lutherstadt Wittenberg, Torsten Zugehör, erinnert nochmals die Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt, dass laut erster Verordnung des Sprengstoffgesetzes (1. SprengV) das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen wie Böller oder Silvesterraketen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindern und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist. Die Stadt hat kein zusätzliches Verbot erlassen und wird auch kein zentrales Feuerwerk anbieten.
„Aus meiner Sicht“, so Oberbürgermeister Torsten Zugehör „werden durch zentrale Feuerwerke sogar noch mehr Böller in die Luft geschossen. Menschen, die gern Feuerwerkskörper zünden, lassen sich an solch besonderen Tag das Böllern nicht nehmen. Ich appelliere dennoch an meine Mitbürger“, so Zugehör weiter, „reduzieren Sie Ihr Feuerwerk auf ein geringeres Maß oder verzichten Sie ganz. Sie vermeiden damit nicht nur Unfälle und entlasten die Krankenhäuser; Sie schonen auch die Umwelt, die Tiere und nicht zuletzt Ihr Portmonee.“
Bild: Wittenbergs Oberbürgermeister Torsten Zugehör. Foto: Wolfgang Gorsboth

