Donnerstag, 26.02.2026

Wittenberg (wg). Die Schiedsstelle der Lutherstadt Wittenberg lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger zum kostenfreien Vortrag „Wie vermeiden Sie Streit am Gartenzaun – Was tun, wenn es doch zum Konflikt kommt?“ am 27. Februar um 18 Uhr im großen Ratssaal im Alten Rathaus ein. Streitigkeiten in der Nachbarschaft entstehen oft schneller als gedacht: Eine zu hohe Kiefer, ein neuer Zaun, ein lauter Rasenroboter oder ein unbedachtes Wort und schon ist der nachbarschaftliche Frieden gestört. Dabei lassen sich viele Konflikte vermeiden oder zumindest frühzeitig und einvernehmlich lösen.

Das Vortragsangebot richtet sich an Grundstückseigentümer sowie an alle Bürger, welche mehr über ihre Rechte und Pflichten erfahren möchten, zum Beispiel nach dem Erwerb oder der Übertragung einer Immobilie. Anhand anschaulicher Praxisbeispiele wird verständlich auf folgende Fragen eingegangen: Welche typischen Nachbarschaftskonflikte gibt es? Was das Gesetz dazu sagt – und was nicht? Welche Fehler häufig gemacht werden? Wie kann Streit vermieden oder beigelegt werden?

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Ein weiterer Schwerpunkt dieser Veranstaltung liegt auf der Arbeit der Schiedsstelle: Die Schiedspersonen Olaf Dähne (siehe Foto) und Henning Oelze stellen Aufgaben, Ablauf und Vorteile eines Schlichtungsverfahrens vor. Die Schiedsstelle bietet eine kostengünstige, unbürokratische und schnelle Möglichkeit, Konflikte außergerichtlich zu lösen und den nachbarschaftlichen Frieden zu bewahren oder wiederherzustellen. Im Anschluss an den Vortrag besteht ausreichend Gelegenheit für Fragen, Austausch und Diskussion.

Olaf Dähne ist seit 12 Jahren einer der beiden Schiedspersonen in der Stadt Wittenberg, sein Schiedskollege Henning Oelze wurde auf der jüngsten Stadtratssitzung für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt. Beide versuchen die Wogen zu glätten und einen kühlen Kopf zu bewahren, wo die Emotionen hoch kochen. Im vergangenen Jahr gab es 69 Fälle, in denen mit klärenden Gesprächen geholfen werden konnte. In neun Fällen wurde eine Schlichtungsverhandlung durchgeführt, acht konnten erfolgreich gelöst werden.

Die Schiedsleute entlasten die Gerichte und stärken den Rechtsfrieden, denn es ist nicht immer notwendig, dass Zivilgerichte auch in Bagatellsachen in Anspruch genommen werden müssen. Zudem führt ein Gerichtsurteil nicht unbedingt zum gewünschten Erfolg und fördert nicht immer den Rechtsfrieden zwischen den Parteien. Handelt es sich bei den Parteien um Nachbarn, müssen diese auch weiterhin miteinander auskommen.

Der Zankapfel fällt nicht weit vom Baum, aber oft in Nachbars Garten, und das gibt Ärger. „Nachbarschaftsstreitigkeiten machen den überwiegenden Anteil unserer Arbeit aus, hier liegt die Erfolgsquote nahe bei 100 Prozent“, berichtet Dähne. „Manchmal sind die Fronten so verhärtet, dass wir glücklich sind, wenn die Kontrahenten wieder miteinander reden.“ Manche Konflikte gären seit vielen Jahren, da sei es nicht immer einfach, die Ursachen zu finden. Schiedspersonen verstehen sich deshalb vor allem als Mediatoren. Um den Streitigkeiten gewachsen zu sein, werden die Schiedsleute geschult.

Es gibt viele gute und rücksichtsvolle Nachbarn, aber auch solche, die glauben, dass die Rechtsordnung nicht für sie gilt, die verbotene Selbstjustiz üben, andere schikanieren oder beleidigen. Beispiele aus der Fülle der in der Schiedsstelle vorgetragenen Probleme sind unter anderem: Stinkende Komposthaufen, Hundebellen, Krach an Sonn- und Feiertagen, Laubfall und Falschparken. Besonders häufig ist der klassische Streit am Gartenzaun, da reicht ein über die Grundstücksgrenze wachsender Baum, um ausgewachsene Streitigkeiten zu verursachen.

„Streitigkeiten aus dem Nachbarschaftsrecht zählen zu den obligatorischen Verfahren der Schiedsstelle“, erläutert Dähne. Obligatorisch heißt in diesem Fall, dass vor Anrufung des Gerichts die Durchführung des Schlichtungsverfahrens vorgeschrieben ist. Erst wenn dort keine Einigung erzielt wird und der Schiedsmann eine Erfolglosigkeits-Bescheinigung ausstellt, kann vor Gericht geklagt werden. Oft lassen sich aber viele Dinge in einem Vorab-Beratungsgespräch klären.

Der beste Weg, Streit zwischen Nachbarn beizulegen, ist das Gespräch miteinander und gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Vereinbarung zwischen den Parteien wird selbst getroffen. Die Erfahrung zeigt, dass selbst getroffene Regelungen eher eingehalten werden. Als vorgerichtliche Instanz fällt die Schiedsstelle kein Urteil, sondern kommt zu einem Vergleich, dieser wird im Protokoll festgehalten und gilt wie ein Gerichtsurteil 30 Jahre lang. Ob Betroffene besser zum Gericht, zum Ordnungsamt, Polizei oder Schiedsstelle gehen, muss im konkreten Einzelfall geklärt werden.

Wer eine Schlichtung vor einer Schiedsstelle durchführen möchte, muss dort einen Antrag stellen, dieser kann schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Zum Schlichtungstermin müssen beide Parteien persönlich erschienen. In einem Schlichtungsverfahren ist es nicht erforderlich, sich eines Rechtsanwalts zu bedienen, zumal dieser während der Verhandlung kein Rederecht hat. Schiedspersonen sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, die Verhandlungen sind nicht öffentlich.

Die Schiedsstelle im Neuen Rathaus, Raum 1.27, hat freitags von 15 bis 16 Uhr Sprechstunde, sie ist erreichbar über Tel.: 03491/421 91 908 oder per Mail an: schiedsstelle@wittenberg.de. Foto: W. Gorsboth

Von Redaktion

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