Donnerstag, 12.02.2026

Magdeburg (md/wg). Das Land Sachsen-Anhalt schreibt zum siebten Mal den Musikpreis des Landes und gleichzeitig auch den neuen Musikförderpreis aus. Bis zum 11. März 2026 können Bewerbungen bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur eingereicht werden. Der mit 10.000 Euro dotierte Preis richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musikschaffen und Interpretation, die ein anerkanntes Lebenswerk nachweisen können oder durch ihre bisherige Arbeit eine Weiterentwicklung zu hohen künstlerischen Leistungen erwarten lassen und somit einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Musik in Sachsen-Anhalt leisten.

Der Musikförderpreis kann sowohl an Einzelpersönlichkeiten als auch an Musikensembles oder -gruppen vergeben werden. Er richtet sich an professionelle Musikakteure aus den Bereichen Musikschaffen, Musikwissenschaft, Musikvermittlung oder Musikmanagement, die sich in besonderer Weise für die Musikentwicklung oder zukunftsweisende Projekte im Land Sachsen-Anhalt einsetzen, oder durch ihre bisherige Arbeit und hohe Leistungen eine Weiterentwicklung im Bereich von Musikschaffen, Musikwissenschaft, Musikvermittlung oder Musikmanagement erwarten lassen. Sie müssen durch Geburt, Wohnsitz, Ausbildungsort oder Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in besonderer Weise mit dem Land Sachsen-Anhalt verbunden sein.

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Staats- und Kulturminister Rainer Robra erklärte: „Der Musikpreis ist ein Aushängeschild für das Musikland Sachsen-Anhalt und wird auch überregional mit großem Interesse wahrgenommen. Er unterstreicht die Vielfalt und Qualität unserer Musikszene und würdigt das kreative Schaffen unserer Musikerinnen und Musiker. Auch die neue Musik wird im Land Sachsen-Anhalt dezidiert gefördert. Darüber hinaus ist die Nachwuchsförderung ein Schwerpunkt unserer Kulturpolitik. Ich freue mich schon jetzt auf eine große Zahl an hoch qualifizierten und künstlerisch beeindruckenden Bewerbungen.“

Vorschläge für mögliche Preisträgerinnen und Preisträger für beide Preise können von Musikvereinen und Musikinstitutionen des Landes Sachsen-Anhalt sowie von Bürgerinnen und Bürgern initiiert werden. Auch die Jurymitglieder können Vorschläge einreichen. Eigenbewerbungen sind unzulässig.

Bis zum 11. März 2026 ist die Einreichung von Vorschlägen unter Angabe des Namens, der Anschrift und einer Begründung in einem verschlossenen Umschlag mit dem Kennwort „Musikpreis“ bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt, Abteilung Kultur, Referat 62, Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg möglich. Alternativ kann eine Bewerbung per E-Mail an Landesmusikpreis@stk.sachsen-anhalt.de übermittelt werden. Foto: Staatskanzlei

Von Redaktion

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