Wittenberg (wg). Eine Beschlussvorlage der „GK 131“ sorgt für Aufregung bei den Sozialverbänden in Sachsen-Anhalt, sogar von „Skandal“ ist die Rede. Explodierende Energiekosten und die hohe Inflation stellen auch die Einrichtungen der Behindertenhilfe vor enorme finanzielle Schwierigkeiten. Bei der „GK 131“ handelt es sich um die Gemeinsame Kommission nach § 131 SGB IX, sie ist zuständig für die Vergütungsverhandlungen mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Die „GK 131“ setzt sich aus Vertretern der Verbände und des Landes zusammen.
Die der Redaktion von „Mittendrin Wittenberg“ vorliegende Beschlussvorlage des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, die bereits in der nächsten Woche von der „GK 131“ beschlossen werden soll, trägt eindeutig die Handschrift des Finanzministeriums, welches offenkundig nicht bereit ist, die Eingliederungshilfe auskömmlich zu finanzieren. Dazu ist aber das Land gesetzlich verpflichtet, weil es für die Versorgung von Menschen mit Behinderungen verantwortlich ist.
Wie sehr der Grundsatz der „Auskömmlichkeit“ missachtet wird, zeigt als erstes Beispiel, dass das Land bei den Sachkosten für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 lediglich eine Steigerung in Höhe von 3,9 Prozent akzeptieren will. Inflation, Energiepreisexplosion und die Anhebung des Mindestlohnes auf 12 Euro führten indes zu einer Kostensteigerung um ein Mehrfaches von 3,9 Prozent, wobei die Einrichtungen der Behindertenhilfe auf den finanziellen Mehrbelastungen sitzen bleiben sollen.
Die 3,9 Prozent sind laut Land nicht verhandelbar, in der Konsequenz drohen Insolvenzen bzw. Schließungen von defizitär arbeitenden, weil unterfinanzierten Einrichtungen: Die gemeinnützigen Träger verfügen über keine großen Rücklagen, Liquiditätsreserven wurden durch die Corona-Pandemie aufgezehrt und die staatlichen Corona-Hilfen ohnehin eingestellt. Die bisherigen Angebote für Menschen mit Behinderungen sind sowohl hinsichtlich der Fachleistungen der Eingliederungshilfe als auch mit Blick auf besondere Wohnformen und Werkstätten gefährdet.
Zweites Beispiel: Bei den Personalkosten soll eine Deckelung nach TVöD/TV-L erfolgen, dabei hat das Bundessozialgericht in der Vergangenheit mehrfach festgestellt, dass Tarife im Sozialbereich als wirtschaftlich anzuerkennen sind. Damit widerspricht auch diese Festlegung seitens des Landes geltendem Recht.
Bereits in der kommenden Woche soll die „GK 131“ einen Beschluss fassen. Träger können mit dem Land Einzelverhandlungen führen, wenn sie bis zum 31. Dezember 2022 sämtliche Unterlagen für alle Leistungstypen vorlegen, was mit Blick auf den enormen bürokratischen Aufwand kaum zu schaffen sein dürfte. Danach besteht sechs Wochen Zeit für Verhandlungen, scheitern diese, kann anschließend die Schlichtungsstelle des Landes angerufen werden.
Diese Schlichtungen können in Sachsen-Anhalt fünf bis sieben Jahre dauern, so lange bekommen die Leistungsanbieter keine höhere Vergütung oder anders formuliert: Um die Menschen mit Behinderungen nicht im Stich zu lassen, müssten sie defizitär arbeiten, was wiederum mit Blick auf die auch in 2023 zu erwartenden Kostensteigerungen in Frage gestellt werden muss. Damit stellt sich eine weitere wichtige Frage: Wie konnte diese Beschlussvorlage des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überhaupt zustande kommen? Wer trägt die Verantwortung?
Die Verbände und Leistungserbringer sehen sich in der Pflicht und lehnen eine Sanierung des Landeshaushaltes auf Kosten der Schwächsten der Gesellschaft, nämlich den Menschen mit Behinderungen, ab.
Bild: In der Finanzierung der Behindertenhilfe droht in Sachsen-Anhalt ein Skandal. Foto: AdobeStock

