Samstag, 13.12.2025

Wittenberg (md). Eine Mammutaufgabe der Kreisverwaltung Wittenberg nähert sich erneut einem magischen Datum: Zum 19. Januar läuft für all jene, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, die Frist aus, den Führerschein umzutauschen. Bis jetzt wurden in dieser Altersgruppe in der Kreisverwaltung Wittenberg insgesamt 6.126 Führerscheine umgetauscht. Dazu kamen 1.908 Anfragen anderer Behörden an die Führerscheinstelle. Interne Auswertungen haben ergeben, dass bereits 10.495 Personen der vorgenannten Jahrgänge im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind. 3.489 Personen sind noch im Besitz eines bundesdeutschen Führerscheines und 2.297 im Besitz eines DDR-Führerscheines.

Wie viele davon tatsächlich noch ihren Führerschein nutzen, bleibt unklar. Selbst wenn ein Führerscheininhaber verstirbt, wird das nicht automatisch registriert. Absolut präzise Aussagen sind auch deshalb nicht möglich, weil das Fahrerlaubnisregister nicht mit dem Melderegister verbunden ist. Vergleicht man die Zahlen aber mit den hier gemeldeten Einwohnern, die in diesen Jahrgängen geboren wurden, ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Einwohner des Landkreises Wittenberg bereits vom Umtausch des Führerscheines Gebrauch gemacht haben dürfte.

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Theoretisch ist eine sechsstellige Zahl von Führerscheinen im Landkreis Wittenberg im Umlauf. Eine Auswertung für die Jahrgänge von 1930 bis 2007 hat insgesamt 75.254 Inhaber eines EU-Kartenführerscheines, 31.857 Inhaber eines (alt)bundesdeutschen Führerscheines und 9.239 Inhaber eines DDR-Führerscheines ergeben. Gleichwohl sind entsprechende Nachweise nur auf Karteikarten (VK 30) und Listenbücher der ehemaligen Volkspolizeikreisämter registriert und nicht im elektronischen System erfasst. Die Zahlen könnten also theoretisch noch größer sein.

Die erste Tranche des Umtausches (Jahrgänge 1953-1958, hat zu 3.813 Vorgängen geführt. Die zweite Tranche, deren Frist jetzt zu Ende geht, führte zu 6.126 Umtauschvorgängen. „Die Kolleginnen und Kollegen aus diesem Bereich haben eine großartige Leistung erbracht“, lobt Landrat Christian Tylsch die Arbeit seiner Mitarbeitenden. „Die Umsetzung des EU-Rechts hat an dieser Stelle zu erheblichen Belastungen geführt, auf die die Führerscheinbehörde mit klugen Prozessen reagiert hat.“ Im Sommer waren die Kolleginnen und Kollegen aus der Fahrerlaubnisbehörde in die gläsernen Büros im Foyer umgezogen – das führte zu verkürzten Laufwegen, was den Pflichtumtausch in der Kreisverwaltung beschleunigte.

Ab dem 19. Januar sind dann die Jahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, ihre alten Führerscheine in einen modernen Kartenführerschein umzutauschen. Hier erwartet die Führerscheinbehörde theoretisch 7.654 Umtauschvorgänge. Mit Nachzüglern, die ihre Frist verpasst haben, ist weiterhin zu rechnen. „Das dürfte sich aber jeweils im mittleren dreistelligen Bereich für die Jahrgangsgruppen 1953-58 und 1959-64 handeln“, erklärt der Verwaltungschef.

Dass die Frist der Antragstellung zum 19. Januar endet, ist in der Kreisverwaltung gerade jetzt deutlich zu spüren. An den offenen Sprechtagen (ohne Terminvereinbarung) kam es nur im Pflichtumtausch am 15.Dezember 2022 zu 164, am 22. Dezember 2022 zu 128, am 29. Dezember 2022 zu 138 und am 5. Januar 2023 zu insgesamt 236 Vorsprachen von Antragstellern. Hinzu kommen weitere postalische Anträge, Vorsprachen mit Terminvereinbarung und Karteikartenabschriften oder Registerauskünfte an externe Behörden.

Im Moment sind daher wieder interne Bearbeitungsfristen von zwei Wochen und Lieferfristen der Bundesdruckerei von vier bis sechs Wochen einzuplanen. Wer auf seinem Antrag eine E-Mailadresse vermerkt, wird über das System automatisch informiert, wann der Führerschein zur Abholung bereitliegt. Dann kann über die Homepage der Kreisverwaltung ein Termin zur Abholung reserviert werden. Diese Verfahrensweise entlastet die extra eingerichtete Telefonhotline enorm.

Umsetzung von EU-Recht

Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Das betrifft alle Besitzer eines Führerscheines, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Die neuen Karten sind auf 15 Jahre befristet – das betrifft aber nur das Dokument, nicht die eigentliche Fahrerlaubnis. Der Umtausch der Führerscheine ist nach Fristen gestaffelt. Für Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt worden sind, richtet sich diese nach dem Geburtsdatum des Inhabers. Die Pflicht zum Umtausch gilt für alle Fahrerlaubnisinhaber, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, unabhängig, ob es sich dabei um einen BRD-, DDR- oder sonstigen EU-Papierführerschein handelt.

Wurde der Führerschein vor 1999 ausgestellt, kann dem Antrag eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde beigelegt werden. Man muss diese bei der Fahrerlaubnisbehörde des Ortes anfordern, wo der Führerschein seinerzeit ausgestellt wurde. Ein Muster-Anschreiben dafür gibt es auf der Webseite der Kreisverwaltung. Zum Umtausch benötigt werden der alte Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Passbild und die Antragsgebühr, diese liegt zwischen 25,30 Euro und 35 Euro.

Hinweis

Die Fahrerlaubnisbehörde ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse feb@landkreis-wittenberg.de oder per Tel.: 03491/807 17 80. Es wird empfohlen, einen Termin für den Umtausch zu vereinbaren – donnerstags kann man auch ohne Termin erscheinen, dies ist aber mit Wartezeiten verbunden.

Bild: Bis 2033 müssen alle Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Foto: AdobeStock

Von Redaktion