Mi.. Aug. 12th, 2026

Halle/Wittenberg (md/wg). Die Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e.V. (SAKG) blickt mit großer Sorge auf die zukünftige ambulante psychotherapeutische Versorgung. In den vergangenen Jahren wurden zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten geschaffen und zahlreiche halbe psychotherapeutische Versorgungsaufträge vergeben. Damit war Sachsen-Anhalt auf einem mühsamen, aber grundsätzlich richtigen Weg. Nach Einschätzung der Krebsgesellschaft droht dieser Fortschritt nun verloren zu gehen. Neben den ohnehin langen Wartezeiten fehlen insbesondere außerhalb der größeren Städte ausreichend psychotherapeutische Angebote, die auf die besonderen Belastungen einer Krebserkrankung eingestellt sind.

„Wir waren noch lange nicht am Ziel, aber es sind zusätzliche Angebote entstanden, und einige Therapeuten mit einem halben Kassensitz behandeln deutlich über ihren formalen Versorgungsumfang hinaus“, sagt Sven Weise (siehe Foto), Geschäftsführer der SAKG. „Wenn diese zusätzliche Arbeit künftig wirtschaftlich nicht mehr möglich ist, droht aus einem mühsamen Fortschritt eine neue Versorgungskrise zu werden.“ Die Sorge beruht auf den Erfahrungen aus den psychosozialen Krebsberatungsstellen der SAKG. Dort berichten Ratsuchende zunehmend von erheblichen Schwierigkeiten, zeitnah eine ambulante psychotherapeutische Behandlung zu finden.

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„In Halle und Magdeburg erleben Betroffene häufig Wartezeiten von sechs bis acht Monaten. Im ländlichen Sachsen-Anhalt berichten uns Menschen teilweise von einer Suche über ein Jahr“, erklärt Weise. „Das sind keine Ergebnisse einer repräsentativen Landeserhebung, sondern konkrete Erfahrungen aus unserer täglichen Beratung. Selbst mit unserer Unterstützung können wir diese Wartezeiten häufig nicht entscheidend verkürzen.“ Gerade nach einer Krebsdiagnose können derartige Wartezeiten schwerwiegende Folgen haben. Die Diagnose selbst, belastende Behandlungen, Schmerzen, Fatigue, körperliche Veränderungen, Rückfallangst sowie Sorgen um Familie, Beruf und finanzielle Sicherheit können Menschen psychisch stark erschüttern.

Eine Krebsdiagnose trifft zudem nicht immer auf einen zuvor unbelasteten Menschen. Manche Betroffene haben bereits Depressionen, Angsterkrankungen, traumatische Erfahrungen oder andere psychische Belastungen erlebt. Durch die Krebserkrankung kann ein bisher noch tragfähiges Gleichgewicht zusammenbrechen. „Eine Krebsdiagnose kommt manchmal zu einer bereits vorhandenen psychischen Belastung hinzu“, sagt Weise. „Dann muss schnell geholfen werden. Es geht nicht darum, jede verständliche Angst nach einer Diagnose zur Krankheit zu erklären. Es geht darum, frühzeitig zu erkennen, wann sich eine Belastung verfestigt, eine bestehende Erkrankung verschärft oder eine zusätzliche psychische Erkrankung entsteht.“

Krebsberatung entlastet, stabilisiert und gibt Orientierung

Psychoonkologische Versorgung besteht aus mehreren Bausteinen. Während einer stationären Behandlung bieten psychoonkologische Dienste in vielen Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen erste Gespräche, Kriseninterventionen und Unterstützung in besonders belastenden Situationen an. Nach der Entlassung benötigen viele Betroffene jedoch weitere wohnortnahe Hilfe. Hier übernehmen ambulante psychosoziale Krebsberatungsstellen eine zentrale Aufgabe. Sie unterstützen Menschen mit Krebs und ihre Angehörigen bei psychischen, sozialen und praktischen Belastungen in allen Phasen der Erkrankung. „Wir hören zu, entlasten, stabilisieren und begleiten“, erläutert Weise. „Wir helfen Menschen, ihre Situation zu ordnen, wieder handlungsfähiger zu werden und die nächsten Schritte zu finden. Diese Unterstützung kann viel bewirken und dazu beitragen, dass sich Belastungen nicht weiter zuspitzen.“

Die psychosoziale Krebsberatung ist jedoch keine Richtlinienpsychotherapie. Wenn Ängste, depressive Beschwerden oder andere Symptome anhalten, den Alltag bestimmen oder Krankheitswert erreichen, kann eine ambulante psychotherapeutische Behandlung notwendig werden. „Genau an dieser Schnittstelle entsteht unsere größte Sorge“, sagt Weise. „Wir erkennen gemeinsam mit den Betroffenen, dass Beratung allein nicht mehr ausreicht. Aber anschließend finden wir keinen zeitnahen Therapieplatz. Unsere Beratungsstellen dürfen nicht zum dauerhaften Ersatz für eine notwendige psychotherapeutische Behandlung werden.“

Psychoonkologische Erfahrung nicht ausreichend verfügbar

Nicht jede Psychotherapie bei einem Menschen mit Krebs muss zwingend durch einen ausgewiesenen Psychoonkologen erfolgen. Hilfreich und in vielen Fällen notwendig ist jedoch eine therapeutische Erfahrung mit den besonderen körperlichen, psychischen und sozialen Folgen einer Krebserkrankung. Dazu gehören Rückfall- und Todesängste, Fatigue, Schmerzen, Veränderungen des Körperbildes, Einschränkungen der Sexualität, unerfüllter Kinderwunsch, familiäre Konflikte, berufliche Unsicherheit oder der Umgang mit einer fortgeschrittenen Erkrankung. Hinzu kommt, dass psychotherapeutische Termine mit Operationen, Chemotherapien, Bestrahlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen abgestimmt werden müssen.

Aus der Vermittlungsarbeit der Krebsberatungsstellen ergibt sich nach Einschätzung der SAKG ein deutlicher Nachholbedarf bei entsprechend erfahrenen ambulanten Therapieangeboten. „Es gibt in Sachsen-Anhalt engagierte und sehr gut qualifizierte Fachleute, auch hier hat sich die Situation verbessert“, betont Weise. „Unsere Versorgungserfahrung zeigt aber, dass es gemessen am Bedarf und an den großen Entfernungen im Land weiterhin zu wenige zeitnah erreichbare Angebote gibt, die Menschen mit Krebs und ihre besondere Situation fachlich angemessen begleiten können.“

Halbe Kassensitze sichern mehr Versorgung

Für Sachsen-Anhalt sind die zahlreichen halben psychotherapeutischen Versorgungsaufträge besonders relevant. Ein halber Kassensitz bedeutet bislang nicht automatisch, dass eine Praxis ausschließlich im Umfang eines halben Sitzes tätig ist. Aufgrund des hohen Bedarfs behandeln manche Psychotherapeuten deutlich mehr Patienten, als der formale Versorgungsauftrag vermuten lässt. Diese zusätzlich erbrachten Leistungen sind für die tatsächliche Versorgung des Landes von großer Bedeutung.

„Die Bedarfsplanung bildet nur unzureichend ab, wie viele Behandlungsstunden eine Praxis wirklich anbietet“, erklärt Weise. „Auf dem Papier sehen wir einen halben Sitz. Tatsächlich arbeitet die Praxis möglicherweise nahezu im Umfang eines ganzen Sitzes. Gerade diese zusätzliche Kapazität darf nicht verloren gehen.“ Die geplante Absenkung der Bewertung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent wurde nach einer Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zunächst gerichtlich gestoppt. Die SAKG hofft, dass die Kürzung dauerhaft verhindert wird.

Zusätzlich sollen psychotherapeutische Leistungen ab 2027 stärker aus einer begrenzten regionalen Gesamtvergütung bezahlt werden. Vereinfacht bedeutet dies: Die für psychotherapeutische Behandlungen verfügbaren Mittel werden Teil eines regional begrenzten Honorartopfes. „Es wird entscheidend sein, dass Sachsen-Anhalt ein Finanzvolumen erhält, das den tatsächlichen Behandlungsbedarf abbildet, und dass die Psychotherapie innerhalb der Honorarverteilung verlässlich abgesichert wird“, so Weise. „Wer über den Umfang eines halben Kassensitzes hinaus behandelt, darf wirtschaftlich nicht dafür bestraft werden.“

Andernfalls besteht die Gefahr, dass Praxen ihre Tätigkeit stärker auf den formalen Umfang ihres Versorgungsauftrages begrenzen. Die Zahl der Kassensitze könnte statistisch unverändert bleiben, während tatsächlich weniger Therapiestunden angeboten würden. „Dann würden aus halben Kassensitzen tatsächlich halbe Versorgungsangebote“, warnt Weise. „Für Menschen in einer psychischen Krise ist entscheidend, ob eine Behandlung stattfindet – nicht, wie viele Sitze rechnerisch in einer Bedarfsplanung stehen.“ Foto: W. Gorsboth/Archiv

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