Wittenberg/Dessau (md). Die weiteren Kernelemente des im Januar 2023 gestarteten Bürgergelds greifen zum Beginn der zweiten Jahreshälfte. Nach den zu Jahresbeginn eingeführten neuen Regelsätzen werden nun der erweiterte Instrumentenkasten für Förderungen und der Kooperationsplan eingeführt.
„Ab dem 1. Juli gelten im Bereich der Weiterbildung und der Qualifizierung erweiterte Fördermöglichkeiten“, erläutert Birgit Ruhland, Chefin der Arbeitsagentur Sachsen-Anhalt Ost, die neue Regelung. „Dazu gehören das neu eingeführte Weiterbildungsgeld und die ganzheitliche Betreuung, also ein Coaching. Der Wegfall des Vermittlungsvorrangs verleiht der beruflichen Weiterbildung noch zusätzliches Gewicht.“
So stehe es den Kundinnen und Kunden der Jobcenter zukünftig grundsätzlich frei, sich als Alternative zu einer kurzfristigen Beschäftigungsaufnahme für eine langfristige Qualifizierung zu entscheiden. Das gelte auch für die Personen, deren Arbeitslosengeld durch Bürgergeld aufgestockt werde. Ebenso ändern sich die Freibeträge für ergänzend erzieltes Einkommen, beispielsweise wird Einkommen aus beruflicher Ausbildung erst ab der Minijob-Grenze (520 Euro) berücksichtigt.
„Das Weiterbildungsgeld bzw. der Bürgergeldzuschuss liegt zwischen 75 bis 150 Euro je nach Art der Qualifizierung“, berichtet Ines Blaschczok, Geschäftsführerin des Jobcenters Dessau-Roßlau. Neben diesen monetären Anreizen könne das Nachholen eines Berufsabschlusses dann auch ungekürzt gefördert werden. „Ich gehe davon aus, dass diese neuen Instrumente Wirkung zeigen werden, sodass es den Menschen durch gute Beratung und Einsatz der neuen Instrumente gelingt, langfristig eine gute Beschäftigung für sich zu finden“, so Blaschczok.
Der rechtsunverbindliche Kooperationsplan ersetzt die bisherige Eingliederungsvereinbarung und fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kundinnen und Kunden und dem Jobcenter. Im Kooperationsplan werden die nächsten Schritte gemeinsam vereinbart.
Bereits zum Jahreswechsel wurden das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld formal durch das Bürgergeld ersetzt. Im ersten Schritt wurden etwa die Regelsätze erhöht und eine Karenzzeit rund um Vermögen und Wohnen eingeführt. Eine neue Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro sorgt zudem dafür, dass Jobcenter Kleinstbeträge nicht mehr zurückfordern müssen.