Wittenberg (md). Impfungen sind eine effektive und sichere Maßnahme der Primärprävention. Weil Schülerinnen und Schüler der zehnten Klassen einschließlich der Abgänger aus der neunten Klasse wohl nicht ständig an einen ausreichenden Impfschutz denken, möchte der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Kreisverwaltung zur Schließung von bestehenden Impflücken beitragen.
Sowohl die Eltern als auch die Schulleiter sind in den vergangenen Tagen bzw. werden demnächst über die Verfahrensweise der Aktion per Brief informiert. Kostenlos angeboten werden in allen Sekundarschulen und Gymnasien Impfungen gegen Wundstarrkrampf, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Meningokokken C, Masern, Mumps, Röteln und Hepatitis B. Da es sich um eine „Maßnahme der amtsärztlichen Schulgesundheitspflege“ handelt, ist die Teilnahme für alle Schülerinnen und Schüler nach dem Schulgesetz Pflicht.
Da in Deutschland Impffreiwilligkeit gilt, wird eine Impfung nur bei schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern oder mündlicher Einverständniserklärung über 16-jähriger Schüler durchgeführt. Jedoch sollen sich alle Schülerinnen und Schüler vorstellen. Die Schulärzte führen auf jeden Fall eine Beratung durch auch bei fehlendem Impfausweis und fehlender Einverständniserklärung. Jeder Schüler mit Impflücken erhält einen schriftlichen Hinweis darüber, welche Impfungen noch fehlen. Der schulärztliche Dienst möchte diese Gelegenheit auch nutzen, die Jugendlichen über Neuheiten der STIKO-Impf-Empfehlungen zu informieren.
Zum Hintergrund:
In Sachsen-Anhalt wurde bereits 1998 das Gesundheitsziel „Erreichen eines altersgerechten Impfstatus bei über 90% der Bevölkerung“ formuliert. Auf Grundlage des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (GDG LSA) kann der öffentliche Gesundheitsdienst Impfungen in ausgewählten Zielgruppen durchführen. Dabei werden die Gesundheitsämter vom Land durch Bereitstellung von Impfstoffen unterstützt.
Im Landkreis Wittenberg werden diese Ressourcen seitdem für Impfaktionen in den zehnten Klassen der Sekundarschulen und Gymnasien sowie seit dem Schuljahr 2009/2010 in neunten Hauptschulklassen eingesetzt. Damit sollen vorhandene Impflücken geschlossen werden, um eine ausreichende Durchimpfungsrate und somit auch eine verbesserte Herdenimmunität zu erreichen. Jeder Schüler wird über notwendige Impfungen und ihre Bedeutung aufgeklärt. Fehlt das Impfdokument oder das Einverständnis zur Impfung, erfolgt eine schriftliche Information an die Eltern mit dem Hinweis, sich an den Kinder- oder Hausarzt zu wenden.
An der Aktion nahmen im Schuljahr 2017/18 insgesamt 884 Schüler teil. Im Durchschnitt legten 71,0% (10-Jahres-Durschnitt 67%) der Jugendlichen ihren Impfausweis zur Kontrolle vor, 45,9% (10-Jahres-Durschnitt 45%) zusätzlich eine unterschriebene Einverständniserklärung, beides gleichbleibende Tendenz. Es wurden viele Impflücken, insbesondere bei empfohlenen Auffrischimpfungen, aber auch für Meningitis C und Hepatitis B festgestellt. Bereits nach den vor Ort erfolgten Impfungen überschritten die Durchimpfungsraten die 90%-Marke.
Durch dieses Impfprojekt konnten in der genannten Zielgruppe die Impfquoten deutlich gesteigert werden. Das Gesundheitsziel konnte durch die Aktion für Tetanus, Diphterie, Poliomyelitis, Meningokokken C, Hepatitis B, Pertussis, Masern, Mumps und Röteln erreicht werden. An der Impfaktion des Gesundheitsamtes werden die vier Gymnasien, zehn Sekundarschulen und zwei Gesamtschulen teilnehmen.
Bild: Amtsarzt Dr. Michael Hable. Foto: Wolfgang Gorsboth

