Landkreis Wittenberg (aw). Nach dem Nachweis der hochpathogenen Aviären Influenza (H5N1) in einem Hühnerbestand im Ortsteil Zahna hat der Landkreis Wittenberg eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 18. Dezember 2025 in Kraft und soll eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest verhindern.
In einer Aufstallungszone müssen alle Geflügelhalter – privat wie gewerblich – ihre Tiere im Stall halten oder wirksam vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützen. Betroffen sind die Ortsteile Zahna-Elster, Zahna, Bülzig, Woltersdorf, Zallmsdorf, Leetza, Rahnsdorf, Lutherstadt Wittenberg und Wüstemark. Die Regelung gilt für sämtliches Geflügel, von Hühnern und Enten bis hin zu Laufvögeln.
Erlaubt ist nur die Haltung in geschlossenen Ställen oder unter vollständig überdachten und seitlich gesicherten Schutzvorrichtungen. Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen sind in der Zone bis auf Weiteres untersagt.
Zusätzlich gelten im gesamten Landkreis erhöhte Biosicherheitsauflagen. Futter und Einstreu müssen vor Wildvögeln geschützt sein, Grünfutter darf nicht von frei zugänglichen Flächen stammen, Tränken mit Oberflächen- oder Dachwasser sind verboten. Hygiene- und Schutzmaßnahmen beim Betreten der Ställe sind einzuhalten.
Geflügelhalter sollen ihre Bestände aufmerksam beobachten. Krankheitsanzeichen, vermehrte Todesfälle oder Leistungseinbrüche sind umgehend zu melden. Alle Geflügelhaltungen müssen beim Veterinäramt registriert sein. Verstöße gegen die Anordnungen können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Wittenberg abrufbar.

