Die Polizei warnt vor dubiosen Haustürgeschäften
Jessen (md) – Am vergangenen Montag erschien in Jessen bei einem 50-jährigen Mann, ein Herr aus dem europäischen Ausland, welcher Dachdeckerleistungen angeboten habe. Per Handschlag sei in der Folge eine Leistung in Höhe von 3.000 Euro vereinbart
worden. Zwei Tage später erschien dieser mit vier weiteren Personen, um die Arbeiten auszuführen. Allerdings wurden schlussendlich 10.000 Euro für die
Arbeiten verlangt. Daraufhin verständigte der 50-Jährige die Polizei.
Die von der Polizei vor Ort kontrollierten ausländischen Arbeiter konnten weder eine Reisegewerbekarte noch einen Nachweis einer möglichen zulässigen grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung vorlegen. Nach Rücksprache und in Abstimmung mit dem Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr des Landkreises Wittenberg verfügten die Polizeibeamten die Einstellung der Arbeiten. Die Arbeiter verließen noch im Beisein der Beamten das Grundstück.
Die gleiche Vorgehensweise mit letztendlich hohen Kosten gibt es bei sogenannten „Teerkolonnen“, welche angeblich günstige Angebote zum Teeren der Hofeinfahrten machen oder bei Arbeitern, die die Reinigung von Höfen anbieten.
Die Polizei warnt daher vor solchen Haustürgeschäften und weist ausdrücklich darauf hin, dass man bei derartigen handwerklichen Angeboten sich die entsprechende Reisegewerbekarte oder im Fall einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung eine von der Handwerkskammer ausgestellten Handwerksbescheinigung nach EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorlegen lassen sollte. Können solche Dokumente nicht vorgelegt werden, ist man auf der sicheren Seite, solche „Handschlags-Vereinbarungen“ nicht einzugehen.
Die örtlichen Gewerbeämter der Städte können bei Fragen zum Gewerbe- und Handwerksrecht sachkundig Auskunft geben.

