Halle/Wittenberg (md/wg). Die Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e.V. (SAKG) wurde bei ihrem jüngsten telefonischen Beratertag zum Thema Schwerbehindertenrecht am 19. Januar 2026 von Anfragen regelrecht überrannt. Bereits zu Beginn des Beratungstages zeigte sich, wie hoch der Informations- und Unterstützungsbedarf derzeit ist. Viele Krebsbetroffene und Angehörige suchten dringend Orientierung, Rat und Klärung.
Aus Sicht der Beraterinnen und Berater ist die Ursache eindeutig: Die extrem langen Bearbeitungszeiten bei Anträgen im Schwerbehindertenrecht führen aktuell zu einer erheblichen Verunsicherung und emotionalen Belastung der Betroffenen. In zahlreichen Gesprächen wurde geschildert, dass Entscheidungen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt inzwischen bis zu zwölf Monate auf sich warten lassen. Für Menschen, die sich mitten in oder nach einer schweren Krebserkrankung befinden, ist diese Situation kaum auszuhalten.
Hinzu kommt, dass viele Betroffene bereits seit Jahren als sehr restriktiv empfundene Entscheidungen erleben – etwa am Ende der sogenannten Heilungsbewährung, bei der es häufig zu Absenkungen des Grades der Behinderung kommt oder bei Verschlimmerungsanträgen, die aus Sicht der Betroffenen und ihrer Angehörigen oft nicht nachvollziehbar abgelehnt werden. Diese Erfahrungen verstärken Frustration, Ärger und das Gefühl, im System allein gelassen zu sein.
„In der Beratung erleben wir aktuell sehr viel Wut, Enttäuschung und Hilflosigkeit“, berichtet Sven Weise (siehe Foto), Geschäftsführer der SAKG. „Viele Menschen verstehen nicht, warum ihre Anträge so lange unbearbeitet bleiben oder warum bestehende Schwerbehinderteneigenschaften herabgesetzt werden, obwohl sie weiterhin unter erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen leiden.“
Dieses Unverständnis wird nicht nur von Betroffenen und Angehörigen geteilt. Auch das psychosoziale Beratungsteam der SAKG sowie zahlreiche weitere Organisationen und die gesamte Krebs-Selbsthilfe-Landschaft in Sachsen-Anhalt beobachten die Entwicklung mit großer Sorge. Die aktuelle Praxis im Schwerbehindertenrecht führt aus ihrer Sicht zu einer unnötigen zusätzlichen Belastung von Menschen, die ohnehin stark gefordert sind.
Die SAKG sieht sich deshalb nicht nur als Beratungsstelle, sondern auch als Sprachrohr für die Anliegen der Betroffenen. „Es braucht dringend transparentere Verfahren, realistische Bearbeitungszeiten und nachvollziehbare Entscheidungen“, fordert Weise auf der Basis seiner Einschätzung aus der Beratungspraxis. „Solange dies nicht gewährleistet ist, werden Beratungsangebote weiter stark nachgefragt bleiben – und Betroffene weiterhin unter großer Unsicherheit leiden.“ Foto: ©SAKG

