Samstag, 18.10.2025

Wittenberg (md/wg). Der Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg hat dem Stadtrat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung für die öffentliche Abwasserentsorgung vorgelegt, welche neben der Aktualisierung, Änderung und Ergänzung der Rechtsgrundlagen auch eine Anpassung der zentralen und dezentralen Einleitungsgebühren beinhaltet. Bei der Stadtratssitzung am 18. Dezember 2024 wurde dieser Vorlage mehrheitlich zugestimmt. Demnach steigen die Abwassergebühren im Entsorgungsgebiet zum 1. Januar 2025 erstmals, seitdem sie seit 2010 über 14 Jahre lang nahezu konstant gehalten werden konnten.

„Seit 2010 verzeichnen wir leider trotz rückläufiger Mengen in der zentralen und dezentralen Abwasserentsorgung einen deutlichen Kostenanstieg, etwa bei den Fremdleistungen, Energie- und Personalkosten sowie bei den notwendigen Investitionen in die Modernisierung der Abwasserinfrastruktur“, erklärte Andreas Reinhardt, Betriebsleiter des Entwässerungsbetriebes Lutherstadt Wittenberg gegenüber dem Gremium. Eine Weitergabe der Inflationsentwicklungen erfolgte bisher nicht, da die jahrelange Stabilität der Gebührensätze unter anderem durch die Verrechnung aus sonstigen Erträgen und Zuschüssen möglich war.

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Die Zuschüsse der Stadt für die ursprüngliche Überdimensionierung bei der Errichtung der Kläranlage werden jedoch im kommenden Jahr fristgemäß auslaufen und wirken somit nicht mehr dämpfend auf das Gebührenniveau. Auch die positiven Effekte aus dem beendeten Cross-Border-Leasing entfallen zu diesem Zeitpunkt planmäßig. Ein weiterer Grund für die Anpassungen: Um bestehende technische Anlagen zu erhalten und den Kostensteigerungen langfristig entgegenzuwirken, sind Ersatzinvestitionen unerlässlich. Unter anderem ist geplant, einen zweiten Faulturm zu errichten, um aus den immensen Schlammmengen künftig noch mehr Strom und Wärme zu erzeugen.

Die neuen Gebühren resultieren aus einer umfassenden Gebührenkalkulation für die Periode 2025-2026, die die Anforderungen an die Abwasserinfrastruktur, die Qualität der Wasseraufbereitung und die Einhaltung von gestiegenen Umweltschutzstandards (u.a. durch verschärfte Überwachungswerte bei dem Parameter „Phosphor“) berücksichtigt. „Dennoch bleiben die Abwassergebühren in unserem Entsorgungsgebiet im Vergleich zu anderen Städten und umliegenden Verbänden überwiegend im unteren bis mittleren Gebührenniveau“, erläuterte Reinhardt.

Die Gebührenänderungen im Detail

96 Prozent der Anschlussnehmer nutzen die zentrale Abwasserentsorgung. Für sie wird sich die Gebühr für die Schmutzwasserentsorgung zum 1. Januar 2025 von bisher 3,62 Euro pro Kubikmeter auf 4,71 Euro pro Kubikmeter erhöhen. Das betrifft in gleichem Maße die kommunalen Abwässer wie die industriellen Einleiter. Für einen durchschnittlichen Haushalt einer vierköpfigen Familie mit einer jährlichen Einleitungsmenge von 100 Kubikmetern bedeutet dies eine monatliche Mehrbelastung von unter neun Euro. Die Niederschlagswassergebühr bleibt nahezu stabil.

Bei der dezentralen Entsorgung vollbiologischer Kleinkläranlagen und abflussloser Sammelgruben führen vor allem gestiegene Transport- und Fremdleistungskosten zu einer Erhöhung. Die Gebühr für Fäkalschlammentsorgung inklusive Transport steigt zum 1. Januar 2025 auf 64,50 Euro pro Kubikmeter, die Gebühr für abflusslose Gruben inklusive Transport auf 39,04 Euro pro Kubikmeter. Foto: W. Gorsboth

Von Redaktion