Samstag, 18.10.2025

Wittenberg (md/aw). Zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai führt der Landkreis Wittenberg eine dauerhafte Beflaggung an öffentlichen Gebäuden ein. Damit bekennen sich Landrat, Oberbürgermeister sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen sichtbar zu den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Künftig sollen an Rathäusern, Schulen und anderen Einrichtungen dauerhaft Fahnen wehen – sofern Masten vorhanden sind. Bei drei Masten werden Flaggen der EU, der Bundesrepublik Deutschland und der jeweiligen Kommune gehisst, bei zwei Masten entfallen die EU-Fahnen, bei einem Mast weht die Bundesflagge allein.

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„Die Flaggen stehen für unsere Grundwerte: Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Respekt“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. In einer Zeit wachsender autoritärer Tendenzen wolle man ein klares, positives Zeichen für Demokratie und Zusammenhalt setzen – lokal, national und europäisch.

Von Redaktion