Wittenberg (md). Am 2. März 2023 wurde der Polizei angezeigt, dass es zu einem Enkeltrick kam, bei der eine 91-jährige Frau aus dem Landkreis Wittenberg um eine Bargeldsumme von 14.000 Euro betrogen wurde. Die unbekannten Täter nutzten dabei die perfide Masche des sogenannten Schockanrufs. Demnach bekam die Geschädigte am 1. März 2023 einen Anruf von einer weiblichen Person, welche sich als ihre Enkelin ausgab.
Mit weinender Stimme gaukelte sie vor, dass sie einen Unfall verursacht hätte, bei der ein Kind getötet worden wäre. Anschließend übernahm eine männliche Person das Gespräch, welche sich als Polizist ausgegeben habe. Dieser teilte der Geschädigten mit, dass ihre vermeintliche Enkeltochter durch eine Zahlung einer Geldsumme aus der Untersuchungshaft käme. Nach etwa zwei Stunden suchte ein unbekannter Mann die Geschädigte auf. Diesem übergab sie dann das Geld.
Die Polizei warnt wiederholt vor dieser perfiden Masche, welche eine abgewandelte Form des Enkeltricks darstellt. Wie gehen die Betrüger vor? Vortäuschen einer Unglückssituation eines Familienangehörigen, wobei angeblich meist eine Person getötet wurde. Dies erzeugt bei den Opfern den „Schock“ und natürlich auch das Mitgefühl sowie Angst um die „Bestrafung“ des eigenen Angehörigen. Durch Zahlung einer Geldsumme kann diese Bestrafung, gelegentlich auch die Untersuchungshaft, angeblich verhindert werden. Ein Bote erscheint zur Abholung des Geldes. Die potentiellen Opfer werden zum Halten des Gespräches aufgefordert, damit sie niemanden anders anrufen können.
Wie sollten Sie sich verhalten? Bewahren Sie einen „kühlen“ Kopf und gehen Sie auf keinen Fall auf Forderungen ein. Notieren Sie sich nach Möglichkeit die Telefonnummer des Anrufers. Wenden Sie sich an ihre Familienmitglieder oder vertrauensvolle Nachbarn oder Freunde und schildern Sie den Inhalt des Telefonates. Sie können auch ganz pfiffig sein und dem Anrufer zu verstehen geben, dass Sie diese Person, die angeblich den Unfall verursacht haben soll, nicht kennen oder z.B. keine Tochter, Sohn, Enkel haben. Die Betrüger beenden dann in aller Regel das Gespräch und legen auf. Rufen Sie keinesfalls zurück, sondern informieren Sie umgehend die Polizei.
Niemand wird sich im Falle eines wirklichen Unglücksgeschehens bei Ihnen telefonisch melden und Forderungen erheben. Die Polizei kommt immer persönlich und fordert auch niemals Geld. Wir leben in einem Rechtsstaat und nur ein Gericht kann ein Urteil fällen und teilt dies auch nicht telefonisch mit. Ebenso kann kein Haftbefehl mittels Kaution aufgehoben werden.