Wittenberg/Dessau (md). „Dank Bundesteilhabegesetz und vieler anderer Regelungen wird in Deutschland jede Menge dafür getan, dass Menschen mit Handicap ein wichtiger Teil der Gesellschaft sind und möglichst selbstbestimmt leben können“, stellt Birgit Ruhland, Chefin der Agentur für Arbeit Dessau-Roßlau-Wittenberg, anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember fest. Dieser Tag wurde 1992 von den Vereinten Nationen ausgerufen, um weltweit das Bewusstsein für die Belange der Menschen mit Behinderungen zu schärfen und den Einsatz für ihre Würde und Rechte zu fördern.
In den vergangenen Jahren wurde viel in Barrierefreiheit investiert und immer mehr Einrichtungen – von der KiTa, über Schulen bis hin zu Behörden – sind mittlerweile „inklusiv“, das heißt sie nehmen Menschen mit Handicaps auf. „Aber von der Akzeptanz zur Inklusion ist es eben noch ein weiter Weg“, weiß die Agenturchefin. Inklusion bedeutet schließlich, dass alle Menschen ganz selbstverständlich zusammenleben, lernen und arbeiten und Vielfalt als Bereicherung erlebt wird: „Und solange wir darüber immer noch gesondert reden, ist es noch nicht selbstverständlich“, betont Ruhland. „Leider sehen immer noch viele zuerst das, was behinderte Menschen nicht können. Unsere Erfahrung ist, dass Menschen mit Handicap sehr motiviert sind und trotzdem scheuen sich noch viele Arbeitgeber, sie einzustellen und zahlen im Gegenzug die sogenannte Ausgleichsabgabe.“
Für Menschen mit einer Behinderung, die arbeitslos sind, ist es schwieriger eine Beschäftigung aufzunehmen. In den letzten Jahren waren im Agenturbezirk Dessau-Roßlau-Wittenberg durchschnittlich 641 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet, über 70 Prozent davon haben eine abgeschlossene Ausbildung bzw. einen Studienabschluss. „Gerade in Zeiten des demographischen Wandels sollten wir dieses Potential gut nutzen, deshalb gewinnen Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung immer mehr an Bedeutung“, erklärt Ruhland. Arbeitgeber, die diesen Schritt gemacht hätten, bestätigten immer wieder: Die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wirkt sich positiv auf das Betriebsklima aus.
Die Arbeitsagentur unterstützt gemeinsam mit den Jobcentern der Region Arbeitgeber bei der Einstellung behinderter Menschen durch verschiedene Dienstleistungen und Förderinstrumente wie zum Beispiel:
- Individuelles Beratungsangebot
Die Arbeitsagentur bietet für Schwerbehinderte und Rehabilitanden ein Speziallistenteam für individuelle Beratungen an. Die Experten verfügen über ein breitgefächertes Netzwerk, um auf die persönlichen Einschränkungen bei der Ausbildungs- und Arbeitssuche eingehen zu können. Eine enge Zusammenarbeit bei der Arbeitsplatzgestaltung und -ausstattung erfolgt mit dem Integrationsamt und dem Integrationsfachdienst sowie dem Technischen Beratungsdienst der Arbeitsagentur.
Im gesamten Agenturbezirk Dessau-Roßlau-Wittenberg berät der Technische Dienst situationsbezogen und umfassend alle am Verfahren beteiligten Personen über die behindertengerechte Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Bei dieser kostenlosen Beratung werden Arbeitsplatz, Arbeitsumfeld, Arbeitsgebäude und bei Bedarf Arbeitsweg sowie das entsprechende Beförderungsmittel zum Erreichen des Arbeitsplatzes unter Beachtung der gesundheitlichen Einschränkungen der Betroffenen begutachtet. Arbeitgeber können Zuschüsse für notwendige technische Hilfen beantragen.
- Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung
Mehr junge Menschen mit Behinderung sollen durch betriebliche Ausbildung Berufsabschlüsse erreichen. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gewähren deshalb für die betriebliche Ausbildung einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.
- Probebeschäftigung
Menschen mit Behinderung sollen ihre Leistungsfähigkeit im Unternehmen beweisen können. Entstehen für eine auf maximal drei Monate befristete Probebeschäftigung Kosten, werden sie erstattet.
- Eingliederungszuschuss
Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem Eingliederungszuschuss zum Arbeitsentgelt gefördert werden.
Interessierte Arbeitgeber können sich zur Beratung gern an den Arbeitgeber-Service über die gebührenfreie Hotline 0800/4 5555 20 anmelden.
Bild: Arbeitsagentur und Jobcenter unterstützen Arbeitgeber bei der Einstellung bzw. Ausbildung von Menschen mit Behinderungen. Foto: Agentur für Arbeit

